AfD scheitert weitgehend mit Klage zu Corona-Ausschuss
Die AfD-Fraktion in Hessen ist mit ihrer Klage zum
Corona-Untersuchungsausschuss vor dem Staatsgerichtshof größtenteils
abgeblitzt. Warum spricht sie dennoch von einem Erfolg?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische AfD-Fraktion hat beim stockenden
Corona-Untersuchungsausschuss größtenteils eine juristische
Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies ihre
Verfassungsklage weitgehend zurück.
Die größte Oppositionsfraktion im Landtag hatte die angestrebte
Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch
deutlich weiter fassen wollen als die übrigen vier Fraktionen des
Parlaments. Daher zog sie vor Hessens höchstes Gericht (Az. P. St.
2974).
Künftig elf statt sieben Fragen zulässig im U-Ausschuss
Bereits vor mehr als einem Jahr hatte der Wiesbadener Landtag den
Untersuchungsausschuss auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt,
bisher aber seine inhaltliche Arbeit nicht aufgenommen. Nach dem
umfassenden AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament auf
Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre
kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch
sieben Punkte.
Der Staatsgerichtshof urteilte allerdings, dass bei der Zurückweisung
von 36 Fragen die Ablehnung von vier dieser Fragen durch den Landtag
gegen die Landesverfassung verstoßen habe. Diese vier Punkte können
somit künftig ebenfalls im Untersuchungsausschuss behandelt werden.
Insgesamt gibt es nun also elf zulässige Fragen. Die AfD-Fraktion
wertete mit Blick hierauf ihre Klage als erfolgreich. Das Urteil ist
unanfechtbar.
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