Staatsgerichtshof mit Urteil zu AfD-Klage zu Coronaausschuss

Der hessische Staatsgerichtshof hat über die AfD-Klage zum
Corona-Untersuchungsausschuss entschieden. Im Fokus steht der Umfang
des Fragenkatalogs. Nun soll das Urteil verkündet werden.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden
will heute (11.00 Uhr) sein Urteil zur AfD-Verfassungsklage zum
stockenden Corona-Untersuchungsausschuss verkünden. Die größte
Oppositionsfraktion im Landtag will die angestrebte Aufklärung der
einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter
fassen als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments (Az. P. St.
2974).

Der Landtag hatte den Untersuchungsausschuss bereits vor einem Jahr
auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt, bisher hat er seine
inhaltliche Arbeit aber nicht aufgenommen. Nach dem AfD-Antrag mit 43
Fragen hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen
wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag
gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den
Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte.

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