Gericht stärkt Rechte von Ärzten in Teilzeit

Das Arbeitsgericht Hannover stärkt Teilzeitbeschäftigte: Ärztinnen
und Ärzte erhalten für Mehrarbeit Zuschläge. Gilt das bald auch für

andere Kliniken?

Hannover (dpa/lni) - Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit haben Anspruch
auf Zuschläge für Überstunden. Das hat das Arbeitsgericht Hannover in

einem Fall entschieden, den der Marburger Bund Niedersachsen für eine
Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angestrengt hatte.
Nach Angaben der Ärztegewerkschaft sprach das Gericht der Klägerin
Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu.

Das Urteil vom 15. Oktober stärke die Rechte von
Teilzeitbeschäftigten deutlich, teilte der Marburger Bund mit. Es
könne nach Einschätzung der Gewerkschaft über den konkreten Fall
hinaus Bedeutung haben und auch auf andere Tarifverträge übertragen
werden - etwa für Ärzte an kommunalen Kliniken.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber hatte demnach argumentiert,
eine ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu einem anderen
Tarifvertrag lasse sich nicht auf den Tarifvertrag für Ärzte an
Universitätskliniken (TV-Ärzte) übertragen. Das Arbeitsgericht folgte

jedoch der Sicht des Marburger Bundes. Eine Berufung wurde
zugelassen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

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