Kindestötung: Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft

Eine junge Mutter wird beschuldigt, ihr Neugeborenes getötet zu
haben. Sie macht dagegen eine Fehlgeburt geltend. Dass sie das Kind
im Biomüll entsorgte, wertet die Staatsanwaltschaft als erschwerend.

Dresden (dpa/sn) - Im Prozess um die mutmaßliche Tötung eines
Neugeborenen verlangt die Staatsanwaltschaft Dresden sieben Jahre
Haft für die 24 Jahre alte Mutter. Die Anklagevertretung sieht sich
durch den Verlauf der Verhandlung am Landgericht Dresden darin
bestätigt, dass die junge Frau ihr Kind in der Zeit zwischen dem 2.
und 7. Februar dieses Jahres auf der Toilette ihrer Wohnung in
Freital zur Welt brachte und kurz darauf erstickte. Nach dem
rechtsmedizinischen Gutachten könne das Kind nicht plötzlich einfach
gestorben sein, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Totes Kind «wie Müll entsorgt» 

Ein Mitarbeiter einer Abfallfirma fand die Babyleiche am 7. Februar.
Sie war in einer Tüte im Biomüll abgelegt worden. Die
Staatsanwaltschaft wertete das in ihrem Plädoyer als erschwerend für
die Angeklagte. Sie habe das Kind «wie Müll entsorgt». Auch ihre
Lügen danach würden von «erheblicher krimineller Energie» zeugen. V
on
einer Spontan- oder Affekttat könne keine Rede sein. Die Frau habe
seit Sommer 2024 von ihrer Schwangerschaft gewusst, diese aber
verheimlicht. Kurz vor oder während der Geburt habe sie Alkohol
konsumiert. Es sei ihr darum gegangen «zu vergessen».

Staatsanwalt sieht keine Mordmerkmale

Die Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Mordmerkmale kommen nach
laut Staatsanwaltschaft nicht in Betracht, aber auch kein minder
schwerer Fall von Totschlag. Der Strafrahmen für diese Straftat liegt
bei 5 bis 15 Jahren. Zu Gunsten der Angeklagten wurde deren
schwierige familiäre Situation gewertet. Die zweifache Mutter sei in
ihrer Beziehung und im Alltag weitgehend auf sich allein gestellt
gewesen, hieß es. Sie habe das Kind nicht gewollt, aber auch nicht
die Möglichkeit genutzt, es in staatliche Obhut zu geben. Das Leben
des Kindes sei ihr egal gewesen. 

Gutachter findet keine Hinweise auf seelische Störungen

Am Freitag hatte zunächst der forensische Psychiater Matthias Lammel
sein Gutachten über die Beschuldigte vorgestellt. Er attestierte ihr
weder krankhafte seelischen Störungen noch Rauschzustände oder
verminderte Intelligenz. Es gebe keine Hinweise auf psychiatrischen
Erkrankungen im engeren Sinne. Allerdings machte er problematische
Einflussfaktoren in ihrer Entwicklung geltend. Sie habe in der Zeit
ihrer Jugend keine Bezugsperson besessen. Während der Schwangerschaft
habe sie keine Beziehung zu dem Kind herstellen können und sich auch
nicht auf die Geburt vorbereitet. 

Angeklagte macht Fehlgeburt geltend

Die Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses von ihrem Verteidiger
eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie an, das Baby tot
geboren zu haben. Nach dem Plädoyer zeigte sich Rechtsanwalt Peter
Manthey von der rechtlichen Würdigung des Falles durch die
Staatsanwaltschaft überrascht. Er wolle das überschlafen, um bei
seinem Plädoyer angemessene Worte zu finden, sagte er. Das Gericht
setzte für den 23. und 24. Oktober zwei weitere Verhandlungen an.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite