Pfleger wegen tödlicher Insulingabe zu Haftstrafe verurteilt

Ein Pfleger wurde verurteilt, weil er mit Insulin den Tod einer
Seniorin verursachte. Auch zwei weitere Frauen sollen betroffen sein.
Das Urteil sieht Haft und ein Berufsverbot vor.

Landshut (dpa/lby) - Weil er den Tod einer 90-Jährigen nach einer
Insulingabe in einem Seniorenheim verantwortet, ist ein 36 Jahre
alter Pfleger zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt worden. Auf die gleiche Weise soll der Mann auch versucht
haben, zwei weitere Frauen zu töten. Eine Strafkammer des
Landgerichts Landshut sprach ihn nun der Körperverletzung mit
Todesfolge sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen
schuldig. Zugleich ordneten die Richter die Unterbringung des Mannes
in einem psychiatrischen Krankenhaus an und verhängten ein
fünfjähriges Berufsverbot.

Angeklagter räumte Insulingaben ein

Der Angeklagte hatte in dem Prozess zunächst geschwiegen, die
Insulingaben später aber eingeräumt. Seine Verteidiger begründeten
die Taten unter anderem mit einer autistischen Erkrankung des Mannes.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 36-Jährige für die
Folgen seiner Handlungen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Mord und gefährliche
Körperverletzung vor. Der Pfleger war seit 2020 in einer Einrichtung
in Zolling im Landkreis Freising beschäftigt, in der vor allem
demenzkranke Menschen untergebracht sind. Die Fälle der Insulingabe
sollen sich zwischen April 2023 und Januar 2024 zugetragen haben.

Zwei der Opfer waren gar nicht an Diabetes erkrankt

Die 90 Jahre alte und später gestorbene Seniorin sowie ein zweites 90
Jahre altes Opfer waren demnach nicht an Diabetes erkrankt, ein 88
Jahre altes Opfer schon. Bei ihr war die Gabe von Insulin zum
Tatzeitpunkt laut Behandlungsplan aber nicht vorgesehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Verurteilung wegen Mordes
sowie gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen und eine Haftstrafe
von elf Jahren gefordert. Auch sprach sich die Anklage für eine
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und ein
lebenslanges Berufsverbot aus. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

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