Warken offen für Debatte über Krankmeldungen - Keine Pläne
Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen. Das
zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Ministerin zeigt sich
prinzipiell offen für Gespräche, plant aber vorerst keine Schritte.
Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigt
sich prinzipiell gesprächsbereit über die Regeln zu Krankschreibungen
von Arbeitnehmern, plant aber aktuell keine Änderung. «Ich bin
grundsätzlich offen dafür, Dinge zu optimieren, wenn es im System
Möglichkeiten der Verbesserung auch gibt, wenn es Möglichkeiten gibt,
da auch effizienter zu werden», sagte die CDU-Politikerin im
Deutschlandfunk. Sie fügte aber hinzu: «An der jetzigen Stelle würde
ich da keine Veränderung vornehmen wollen.»
Warken reagierte damit auf eine Frage zu einem Ärzte-Vorstoß. Der
Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen,
hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Wochenende gesagt: «Die
gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei
Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert
Abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend
notwendig wären.» Er schlug vor, generell erst nach dem vierten oder
fünften Krankheitstag eine Bescheinigung zu fordern.
Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitnehmer eine Bescheinigung dann
vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind,
also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon früher
verlangen.
Nach der Infektionszeit sprechen
Warken sagte, es gebe im Moment eine «austarierte Lösung». Dies gelte
für die Interessen von Ärzten, in der Infektionszeit nicht über
Gebühr mit Krankmeldungen belastet zu werden, und dem Interesse von
Arbeitgebern an Belegen für krankgemeldete Mitarbeiter. «Wir sollten
da beide Interessen im Blick behalten und darüber noch mal ins
Gespräch gehen, wenn die Infektionszeit vorbei ist.»
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