Prozessbeginn nach tödlichem Messerangriff im Stadtpark

Im April sollen zwei junge Männer im Hamburger Stadtpark rund 100 Mal
auf einen 18-Jährigen eingestochen haben. Jetzt stehen die beiden vor
Gericht. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.

Hamburg (dpa/lno) - Es war eine unfassbare Tat, die Hamburg im
Frühjahr schockierte: Zwei junge Männer sollen am 16. April einen
18-Jährigen mit 100 Messerstichen im Stadtpark getötet haben. Ein
halbes Jahr nach diesem Messerangriff hat vor dem Landgericht der
Prozess gegen die beiden Angeklagten im Alter von 18 und 19 Jahren
begonnen. Die große Jugendkammer verhandelt laut Staatsanwaltschaft
wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes. 

Die beiden Angeklagten sollen einen 18-jährigen Bekannten in den Park
gelockt und betrunken gemacht haben. Im Anschluss sollen sie auf den
durch den Alkohol beeinträchtigten Mann eingestochen haben. Der
18-Jährige habe dabei rund 100 Stichverletzungen im Kopf, Hals und im
Bereich des Unterkörpers erlitten. Passanten fanden die Leiche des
jungen Mannes kurze Zeit später in einem Gebüsch in der Nähe eines
Planschbeckens. Die beiden Männer wurden kurz nach der Tat
festgenommen. 

19-Jähriger soll aus Mordlust gehandelt haben

Dem 19-jährigen Angeklagten wird zudem vorgeworfen, aus Mordlust
gehandelt zu haben. So soll er sich vor der Tat mit der Tötung eines
Menschen beschäftigt und entsprechende Varianten im Freundeskreis
erörtert haben. Das gehe aus Zeugenaussagen hervor, sagte eine
Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Außerdem habe der 19-Jährige in
der Haft versucht, sich mit dem Mord zu profilieren. 

Zu Beginn des Prozesses wurde die Öffentlichkeit im Interesse der
Heranwachsenden ausgeschlossen. In dem Prozess kämen auch die
Lebensumstände der Angeklagten zur Sprache, «was eine Bloßstellung
und Stigmatisierung» nach sich ziehen könnte, sagte der Vorsitzende
Richter. Zum Tatzeitpunkt seien beide 18 Jahre alt gewesen, sie
hätten eine erhebliche, dauerhafte körperliche Behinderung und
psychische Störungsbilder, «die nicht öffentlich erörtert werden
sollen».

Angehörige sitzen den Angeklagten gegenüber

Als die beiden Angeklagten in den Saal geführt wurden, machten sie
einen eher unbeteiligten Eindruck. Der 19-Jährige trug ein weißes
T-Shirt, eine schwarze Hose und dunkle, kurz geschorene Haare. Der
andere trug einen blauen Anzug und hatte die blonden Haare über der
Stirn aus dem Gesicht gekämmt. Ihnen gegenüber saßen mehrere
Nebenkläger - Angehörige des getöteten Jugendlichen. Der Richter
empfahl ihnen, nicht anwesend zu sein, wenn die Rechtsmediziner ihren
Bericht vorstellen - das könne eine große Belastung sein.

Das Gericht hat zunächst 15 Verhandlungstage bis zum 11. Februar
angesetzt. Sollten die beiden Angeklagten nach Jugendstrafrecht
verurteilt werden, könnten sie laut Staatsanwaltschaft eine
Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 15 Jahren erhalten.

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