Warken offen für Gespräche über Lockerung bei Krankschreibungen

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest
verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die
Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigt
sich gesprächsbereit für eine Lockerung der Regeln zu
Krankschreibungen von Arbeitnehmern. «Ich bin grundsätzlich offen
dafür, Dinge zu optimieren, wenn es im System Möglichkeiten der
Verbesserung auch gibt, wenn es Möglichkeiten gibt, da auch
effizienter zu werden», sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk
angesprochen auf einen entsprechenden Vorstoß vom Chef der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.

Gassen hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Wochenende gesagt:
«Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten
drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert
Abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend
notwendig wären.» Er schlug vor, dass man generell erst nach dem
vierten oder fünften Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen muss.
Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitnehmer eine Bescheinigung zwar
erst vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig
sind, also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon
früher verlangen.

Nach der Infektionszeit darüber sprechen

Warken verweist auf die Bedeutung einer «austarierten Lösung» für
beide Seiten, also Arztpraxen, die nicht über Gebühr belastet werden
sollten, und Arbeitgeber, die ein Interesse an Belegen für
krankgemeldete Mitarbeiter haben: «Wir sollten da beide Interessen im
Blick behalten und darüber noch mal ins Gespräch gehen, wenn die
Infektionszeit vorbei ist.» Aber: «An der jetzigen Stelle würde ich
da keine Veränderungen vornehmen wollen.»

Ausgabenbremsen im Gesundheitssystem sind an diesem Mittwoch Thema im
Kabinett. Warkens Pläne sehen ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro
vor.

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