Kartellamt erlaubt Kauf von Curevac durch Biontech

Warum sehen die Wettbewerbshüter im Zusammenschluss von Biontech und
Curevac keine Gefahr für Innovationen? Die Behörde äußert sich klar
.

Bonn/Mainz (dpa) - Das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech darf den
Rivalen Curevac aus Tübingen übernehmen. Das Bundeskartellamt sieht
den Wettbewerb nicht gefährdet und hat daher keine Bedenken gegen die
geplante Übernahme. Der Pharmadeal soll nach früheren Angaben von
Biontech bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Biontech will
Curevac durch einen Aktientausch erwerben. 

Beide Unternehmen waren während der Pandemie durch die Erforschung
von Covid-19-Impfstoffen auf mRNA-Basis einer breiten Öffentlichkeit
bekanntgeworden. Während Biontech seinen Impfstoff auf den Markt
brachte und Milliardenumsätze machte, scheiterte Curevac mit dem
Vorhaben.

Biontech verfüge mit dem Impfstoff Comirnaty über ein einziges
vermarktetes Produkt, das in Kooperation mit dem Unternehmen Pfizer
vertrieben werde, teilte die Behörde in Bonn mit. Curevac verfüge
bisher über keine zugelassenen Wirkstoffe in der Vermarktung.

Behörde sieht keine erheblichen Überschneidungen bei Forschungen

Der mögliche Anwendungsbereich der mRNA-Technologie gehe jedoch weit
über Covid-19-Impfstoffe hinaus und umfasse auch die Entwicklung
onkologischer Wirkstoffe, hieß es weiter. «Während Biontech in diesem

Bereich über eine Vielzahl an teilweise weit fortgeschrittenen
Forschungsprojekten verfügt, besteht die Forschungspipeline von
Curevac aktuell nur noch aus wenigen Wirkstoffkandidaten in
präklinischen oder frühen klinischen Studienphasen.»

«Die Forschungspipelines von Biontech und Curevac für Arzneimittel
weisen keine erheblichen Überschneidungen auf», erklärte
Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Eine Beschränkung des
Innovationswettbewerbs durch die Fusion sei nicht zu erwarten.

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