33-Jähriger muss wegen Messerattacke neun Jahre in Haft

Ein Mann stürmt mit einem Messer in ein Hamburger Mehrfamilienhaus.
Im vierten Stock greift er seinen Schwiegervater und seinen Schwager
an. Vorausgegangen war ein jahrelanger Familienstreit.

Hamburg (dpa/lno) - Wegen beinahe tödlicher Messerstiche auf seinen
Schwiegervater und seinen Schwager hat das Hamburger Landgericht
einen 33-Jährigen zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Abend des
14. Februar seinen Schwiegervater an der Wohnungstür mit einem Messer
angriff. Der 56-Jährige erlitt einen fünf Zentimeter tiefen Stich in
den Brustkorb.

Der Sohn des Verletzten kam seinem Vater zu Hilfe und konnte den
Angreifer schließlich in die Flucht schlagen. Allerdings wurde auch
er schwer verletzt. Der 22-Jährige erlitt zwei erhebliche
Schnittverletzungen am Oberkörper. Sowohl beim Vater als auch beim
Sohn seien die Verletzungen nur zufällig nicht lebensgefährlich
gewesen, hatte der Staatsanwalt erklärt.

«Sehr viel Leid über die gesamte Familie gebracht»

«Sie haben sehr viel Leid über die gesamte Familie gebracht», sagte
die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte
hätte gewusst, dass die Stiche lebensgefährlich sein könnten und habe

die schweren Verletzungen in Kauf genommen. Da seine beiden Opfer
nicht mit einem Angriff gerechnet hätten, sei der Mordversuch an dem
Schwiegervater auch heimtückisch gewesen. 

«Sie handelten aus Wut und einem Gefühl der Kränkung», sagte die
Richterin. Trotzdem sei die Tat weiterhin «sehr schwer verständlich».

Dem Angriff vorausgegangen war ein jahrelanger Streit zwischen den
beiden Familien. Vor 15 Jahren hatte der türkische Angeklagte -
damals 18 Jahre alt - die 16 Jahre alte Tochter der Familie über das
Internet kennengelernt und «war mit ihr durchgebrannt», wie die
Richterin schilderte. Auch als die beiden in Deutschland geheiratet
hätten, sei das Verhältnis zu der Schwiegerfamilie angespannt
geblieben. 

Auslöser: Anderer Schwiegersohn bekam mehr Anerkennung

Auslöser für die Tat sei nun gewesen, dass eine andere Tochter der
Familie einen syrischen Arzt heiraten sollte - und dieser
Schwiegersohn mehr Anerkennung bekommen habe als der Angeklagte. 

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes und versuchten
Totschlags, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung,
eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 2 Monaten gefordert. Die
Nebenklage hatte 14 Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Diese
Tat «verändert womöglich das Leben zweier Familien für immer», sa
gte
der Anwalt der beiden Nebenkläger. Ohne jede Vorwarnung und aus
Heimtücke habe der Angeklagte seinen Schwiegervater und seinen
Schwager mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.

Angeklagter «im psychischen Ausnahmezustand» 

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, es tue ihm leid und er
sei bereit, es wieder gutzumachen. «Was in der Familie passiert ist,
macht mich sehr traurig», sagte der 33-Jährige. Seine beiden Anwälte

hatten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von
nicht mehr als fünf Jahren gefordert. Der 33-Jährige habe sich «in
einem psychischen Ausnahmezustand» befunden und seinen Schwiegervater
nicht töten, sondern ihm nur Schmerzen zufügen wollen. Die Tat sei
die Folge von «jahrelanger Demütigung» und «fortlebender
Feindseligkeit». Die Familie seiner Frau habe ihn nie akzeptiert,
dabei habe er nur dazu gehören wollen.

In das Mehrfamilienhaus gelangte der Angeklagte an jenem
Freitagabend, indem er sich als Paketbote ausgab. Dann sei er durch
das Treppenhaus bis zur Wohnung im vierten Stock gelaufen. Nach der
Tat sei er mit einem vor dem Haus abgestellten Auto geflüchtet.
Unmittelbar nach der Tat war eine Fahndung der Polizei zunächst
erfolglos geblieben. Rund zwei Wochen später wurde der Angeklagte in
Dortmund verhaftet. Zielfahnder lokalisierten ihn nach Angaben der
Polizei in einer Gaststätte, wo ihn Spezialkräfte festnahmen.

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