Immer weniger Ärzte für ambulante Schwangerschaftsabbrüche

Nur noch 29 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt führen ambulante
Schwangerschaftsabbrüche durch. Die Landesregierung sieht die
Versorgung gesichert. Anders sehen das die Grünen.

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt haben Frauen immer weniger
Möglichkeiten für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch. Die
Anzahl der Frauenärztinnen und -ärzte, die über eine Genehmigung fü
r
einen solchen Eingriff verfügen, ist seit 2017 auf 29 gesunken. Das
entspricht einem Rückgang um 27,5 Prozent. Das geht aus einer Antwort
des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der
Grünen-Landtagsabgeordneten Susan Sziborra-Seidlitz hervor. Die
überwiegende Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen wird nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes ambulant durchgeführt - 2023 etwa waren
es 83 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 Prozent
ambulant in Krankenhäusern.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt waren
vor acht Jahren noch 40 Ärztinnen und Ärzte zu einem ambulanten
Schwangerschaftsabbruch befugt. «Das ist ein besorgniserregendes
Ergebnis», so Sziborra-Seidzlitz. «Der Zugang zu sicheren
Schwangerschaftsabbrüchen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der
Frauengesundheit», so die Grünen-Politikerin.

Studie sieht Lücken in bundesweiter Versorgung

Einer im August vorgestellten «Elsa»-Studie zufolge lebten zuletzt
insgesamt 4,5 Millionen Menschen in Deutschland in Gebieten, die mehr
als 40 Minuten mit dem Auto von der nächsten Einrichtung für einen
Schwangerschaftsabbruch entfernt sind - die meisten davon in Bayern,
gefolgt von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen.

In Sachsen-Anhalt liegt die Versorgungslage mit entsprechenden
Fachärzten und -ärztinnen nach Einschätzung der Kassenärztlichen
Vereinigung indes flächendeckend mindestens im gesetzlichen Soll oder
darüber. Abgesehen von den Landkreisen Börde und Jerichower Land
liegt der sogenannte Versorgungsgrad demnach landesweit bei über 110
Prozent, in Dessau-Rosslau gar bei über 200 Prozent. Auch die nötigen
Fahrtwege zu medizinischem Fachpersonal sind nach Ansicht der
Landesregierung flächendeckend zumutbar, heißt es in der Antwort des
Ministeriums. 

Grüne: Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches

Damit ruhe sich die Landesregierung jedoch auf dem Status quo aus,
findet Sziborra-Seidlitz. Die Situation werde sich auch in
Sachsen-Anhalt «über kurz oder lang verschlechtern», glaubt die
Grünen-Politikerin und fordert, dass sich das Land auf Bundesebene
für eine Gesetzesänderung starkmacht. Die Strafbarkeit von
Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland über den Paragrafen 218 des
Strafgesetzbuches verhindere eine «verbindliche und praxisnahe
Ausbildung zur Durchführung von Abbrüchen». 

Medizinstudierende würden immer wieder melden, dass die aktuelle
Ausbildung zu dem Thema nicht ausreichend sei. Da sich in den
nächsten Jahren viele Frauenärzte mit DDR-Ausbildung, in der
umfassendes Wissen zu Schwangerschaftsabbrüchen noch Standard war, in
den Ruhestand verabschieden, sei die flächendeckende Versorgung
weiter gefährdet. 

Nach geltender Rechtslage ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar,
es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau
hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch auch
dann, wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder er wegen
einer Vergewaltigung erfolgt.

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