Tod von Hanna: Zweifel an wichtiger Zeugenaussage geäußert
Ein Mithäftling hat den Angeklagten im Prozess um den Tod von Hanna
aus Aschau schwer belastet. Nun hat ein Gutachter die Aussage des
25-Jährigen aus psychologischer Sicht bewertet.
Traunstein/Laufen (dpa) - Ein psychologischer Sachverständiger im
Mordprozess um den Tod von Hanna aus Aschau hat die Glaubhaftigkeit
einer wichtigen Zeugenaussage angezweifelt. Er könne keine Anzeichen
für einen Wahrheitsgehalt finden, sagte der Psychologe Max Steller
vor dem Landgericht Traunstein. Er schloss nicht aus, dass der
25-Jährige gelogen haben könnte, möglicherweise auch unbewusst. Auch
könne er sich in die Vorstellung eines Geständnisses hineingesteigert
haben.
Der Zeuge hatte zuvor in Vernehmungen von einem Gespräch mit dem
Angeklagten während ihrer gemeinsamen Zeit im Gefängnis berichtet.
Dabei wiederholte er immer wieder seine belastende Aussage, so auch
dieses Mal: Der Angeklagte habe in diesem Gespräch gesagt, Hanna aus
sexuellen Motiven angegriffen, bewusstlos geschlagen und in einen
Fluss geworfen zu haben.
Der Prozess ist die Neuauflage eines früheren Verfahrens, das im März
2024 mit einer Jugendstrafe für den Angeklagten von neun Jahren Haft
zu Ende gegangen war. Nach erfolgreicher Revision musste das
Verfahren nun erneut aufgerollt werden. Zudem kam der 23 Jahre alte
Angeklagte frei, nachdem bereits im Juni die Glaubwürdigkeit der
Aussage angezweifelt worden war.
Tod nach Disco-Besuch
Hanna starb in der Nacht zum 3. Oktober 2022, nachdem sie in der
Disco «Eiskeller» in Aschau in Oberbayern gefeiert hatte. Gegen 2.20
Uhr wollte die damals 23-Jährige nach Hause, kam dort aber nie an.
Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche mit vielen Verletzungen
im Fluss Prien gefunden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Studentin in
der Nacht aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in den
Bach geworfen zu haben, wo sie ertrank. Die Verteidigung spricht von
einem Unfall. Aus Platzgründen wird im Amtsgericht Laufen verhandelt.
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