Arbeitgeber gegen spätere Krankschreibungen

Sollten die Regeln gelockert werden, ab welchem Tag man bei Krankheit
eine Bescheinigung im Job vorlegen muss? Der Kassenärzte-Chef hat das
vorgeschlagen. Nun reagieren die Arbeitgeber.

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber weisen Überlegungen der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurück, Beschäftigten bei
einer Erkrankung ein etwas längeres Fehlen auch ohne Krankschreibung
zu ermöglichen. «Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde d
ie
Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme
zu lösen», sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der

Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen
Presse-Agentur. 

KBV-Chef Andreas Gassen hatte im Redaktionsnetzwerk Deutschland
angeregt, dass generell erst nach dem vierten oder fünften
Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Vorgeschrieben ist es derzeit, wenn Beschäftigte länger als drei
Kalendertage arbeitsunfähig sind, also am vierten Tag. Im Gesetz
steht außerdem: «Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der
ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.» Gassen kritisierte,
dies produziere Abertausende Arztbesuche, die nicht zwingend
notwendig seien.

Kampeter sagte, es brauche eine stärkere Patientensteuerung. «Nur so
kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar
bleiben.» Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz. Die
Arbeitgeber unterstützen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in
ihren Überlegungen, die Ausgaben gezielt zu senken. «Die
Ärzteorganisationen sollten daran konstruktiv mitwirken und nicht
durch Nebelkerzen die Debatte in die falsche Richtung lenken.»

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite