Lauterbach will rasch strengere Regeln für Lachgas

Unfällen oder gar neurologische Schäden, bleibende Schäden nicht
auszuschließen: Die Warnungen vor Lachgas-Konsum häufen sich. Der
Minister will nun durchgreifen.

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will rasch
für strengere Regeln sorgen, um den Verkauf von Lachgas als
Partydroge besonders an junge Leute einzudämmen. «Wir werden schnell
mit einer Regelung kommen», sagte der SPD-Politiker am Freitag im
ARD-«Morgenmagazin». Als eine Möglichkeit nannte er den Vorschlag aus

Niedersachsen, Lachgas in die Liste von psychoaktiven Stoffen
aufzunehmen, mit dann sehr strengen Regeln für den Verkauf. «Wir
gehen das jetzt sehr schnell an», versicherte der Minister. 

Für die Zeit bis zu einer Regelung empfahl Lauterbach Eltern, ihre
Kinder aufzuklären. «Das klingt lustig und ungefährlich. Ist es aber

nicht», warnte der SPD-Politiker. Bei regelmäßigem Konsum könnte es

zu Unfällen oder gar neurologischen Schäden kommen. Auch bleibende
Schäden seien nicht auszuschließen. «Für Kinder und Jugendliche ist

das sehr gefährlich», sagte Lauterbach. Ein Verbot hält der Minister

nicht für möglich, weil Lachgas auch industriell genutzt werde. 

Mediziner: «Das Problem ist, dass es unterschätzt wird»

Der Kölner Mediziner Volker Limmroth forderte harte Einschränkungen
bei der Verfügbarkeit von Lachgas. «Das Problem ist, dass es
unterschätzt wird», sagte Limmroth, Chefarzt der Klinik für
Neurologie in Köln-Merheim, am Freitag im ARD-«Morgenmagazin». Es sei

bislang legal, billig und verfügbar. «Selbst am Kiosk neben jeder
Schule haben sie das inzwischen. Und das muss aufhören. Die
Verfügbarkeit muss unterbrochen werden», sagte er. «Ein Narkosemittel

gehört nicht in den allgemeinen Verkauf, sondern das gehört in die
Hände von Ärzten. Und nicht zwischen Gummibärchen.»

In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hatte zuletzt vor Gefahren
gewarnt. Der Konsum steigt demnach insbesondere bei Jugendlichen und
jungen Erwachsenen. Lachgas ist laut niedersächsischer Ärztekammer
nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft.