Anklage gegen 17-Jährigen nach Messerangriff an Schule

An einem Gymnasium in Wuppertal wurden im Februar mehrere Schüler
durch Messerstiche verletzt. Einige davon schwer. Die
Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben.

Wuppertal (dpa) - Gut zwei Monate nach einem Messerangriff mit
mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat die
Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Ihm wird
vierfacher versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am
Donnerstag mitteilte. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet nun
die Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts. 

Nach früheren Angaben waren an dem Gymnasium am 22. Februar dieses
Jahres vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden, als der
17-Jähriger in einem Pausenraum plötzlich auf seine Mitschüler
losgegangen sein soll. Drei weitere Schüler erlitten einen Schock.
Der Verdächtige soll sich danach selbst mit dem Messer schwere
Verletzungen zugefügt haben. Drei Schüler, darunter auch der
17-Jährige, lagen auf der Intensivstation. 

Der mutmaßliche Täter ging selbst in die Oberstufe der Schule. Ein
Lehrer sei durch laute Rufe aufmerksam geworden und zum Tatort
gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft Ende Februar zu ihren ersten
Erkenntnissen erklärt. Der Lehrer habe ihn beruhigen und entwaffnen
können. Als er allerdings die Einsatzkräfte erblickt habe, soll er
sie angegriffen haben. Der 17-Jährige sei ohne den Einsatz einer
Schusswaffe überwältigt und festgenommen worden, hieß es damals. 

Die Schule hatte Amokalarm ausgelöst. Die Polizei sei über einen
Notruf aus dem Schulsekretariat informiert worden. Schwer bewaffnete
Einsatzkräfte hatten die Schule daraufhin abgeriegelt und durchsucht.

Der 17-Jährige, der bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten
war, kam nach der Tat in Untersuchungshaft, die auf Antrag der
Staatsanwaltschaft fortdauern solle. Weitere Angaben zu der Tat und
dem psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten macht die
Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des
minderjährigen Angeschuldigten nicht. 

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch seine Verteidigung hätten
psychiatrische Gutachten zum Zustand des deutsch-türkischen
Oberstufenschülers in Auftrag gegeben, sagte Staatsanwalt Patrick
Penders der dpa. Diese lagen demnach bereits vor und seien auch
Grundlage der Entscheidung zur Anklage gewesen. Da der Angeklagte
noch minderjährig sei, könne er zum Inhalt jedoch nichts sagen.

Der 17-Jährige wollte sich nach seiner Festnahme zunächst nicht von
einem Psychiater untersuchen lassen, hatte der Staatsanwalt Ende
Februar erklärt. Ein Sachverständiger sei in seinem Kurzgutachten
damals dennoch zu dem Schluss gekommen, dass Anhaltspunkte für eine
psychiatrisch relevante Erkrankung vorliegen. Für eine Unterbringung
in einer Psychiatrie habe dies aber nicht ausgereicht, sodass er in
Untersuchungshaft blieb.

Der Verteidiger des Angeklagten, Mustafa Kaplan, sagte der dpa, dass
sein Mandant nach einem von ihm in Auftrag gegebenen psychiatrischen
Gutachten gesund sei und keine Gefahr von ihm ausgehe. Daher reiche
eine ambulante psychiatrische Therapie. Die weitere Unterbringung in
Untersuchungshaft halte er daher nicht für erforderlich. Er habe am
Dienstag Haftbeschwerde eingereicht.

Die Polizei hatte den Messerangriff als Amoktat gewertet. Für die
Staatsanwaltschaft spiele dies jedoch keine Rolle, da Amok kein
juristischer Tatbestand sei und nicht im Gesetzbuch stehe, erklärte
Staatsanwalt Penders.