Gutachter: Angeklagter im Brokstedt-Prozess ist schuldfähig

War der Angeklagte im Brokstedt-Prozess zum Tatzeitpunkt schuldfähig
oder nicht? Das ist eine der entscheidenden Fragen in dem Mordprozess
in Itzehoe.

Itzehoe (dpa) - Der psychiatrische Gutachter im Mordprozess um die
Messerattacke im Regionalzug in Brokstedt hält den Angeklagten für
schuldfähig. Die Voraussetzungen der Paragrafen 20 und 21 des
Strafgesetzbuchs zur Schuldunfähigkeit oder verminderten
Schuldfähigkeit seien nicht erfüllt, sagte Professor Arno Deister am
Donnerstag vor dem Landgericht Itzehoe. Zwar liege wegen einer
schweren posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eine seelische
Erkrankung vor. Aber es gebe keine Hinweise darauf, dass die
Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten nicht gegeben
war.

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar
2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf
Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht
ab. Zwei junge Menschen starben, vier Fahrgäste wurden schwer
verletzt.

Im Laufe des Prozesses berichteten mehrere Psychiater, die mit
Ibrahim A. in der Untersuchungshaft vor und nach der Tat gesprochen
haben, von ihrer Verdachtsdiagnose einer Psychose beim Angeklagten.
Entscheidend ist aber sein Zustand zum Tatzeitpunkt.

Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig.

Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der
Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung geht dagegen von
einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seine
Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Der Prozess
ist aktuell noch bis zum 15. Mai terminiert.