Lauterbach will Nierenspenden erleichtern

In Deutschland warten viele Schwerkranke auf ein lebensrettendes
Organ - im Fall der Niere kommt das oft vom Partner. Doch dafür
gelten in Deutschland hohe Hürden. Die sollen nun gesenkt werden.

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen den Organmangel in Deutschland will
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Nierenspenden
deutlich erleichtern. Das geht aus einem Entwurf für eine Änderung
des Transplantationsgesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur
in Berlin vorliegt und über den zuerst der «stern» berichtet hatte.
Unter anderem sollen - anders als heute - künftig auch Nierenspenden
zwischen Paaren möglich werden, die kein persönliches nahes
Verhältnis zueinander haben. Durch die Änderung soll es mehr
Nierenspenden geben. 

Es geht dabei um Fälle, bei denen die Kranken keine Niere vom Partner
erhalten können, weil diese aufgrund mangelnder Übereinstimmung
wieder abgestoßen werden würde. In solchen Fällen können Paare
zusammengebracht werden, von denen jeweils ein Teil bereit ist zur
Spende und der andere eine Spende braucht. Lebendorganspenden sind in
Deutschland aber derzeit engen Verwandten, Ehegatten und anderen
Personen, die dem Spender nahestehen, vorbehalten - anders als in
anderen Ländern.

Ärzte fordern Neuregelung seit Jahren

Der Deutsche Ärztetag hatte bereits vor drei Jahren die Ermöglichung
sogenannter Cross-over-Lebendspenden gefordert. Laut
Referentenentwurf soll die Spende anonym erfolgen und von
Transplantationszentren organisiert werden. Mit der Anonymität soll
den Angaben zufolge verhindert werden, dass Geld für ein Organ
gezahlt wird. Auch sollen grundsätzlich anonyme Nierenspenden möglich
werden. So könnten Menschen in Deutschland künftig aus selbstlosen
Motiven eine Niere spenden, ohne dass sie wissen, an wen sie geht.

Vertrauensperson für Spender

Ausgebaut werden soll der Schutz der Spenderinnen und Spender. So
soll es erweiterte Regeln zu Aufklärung und medizinischer und
psychosozialer Beratung und Unterstützung geben. Die
Transplantationszentren sollen jeweils mindestens eine
Vertrauensperson für die Lebendorganspende bestellen, die den
Spenderinnen und Spendern während des gesamten Spendeprozesses zur
Seite steht und sie unabhängig begleitet.