Landesärztekammer: Rund 40 Fehler bei medizinischer Behandlung in 2023

In Sachsen wenden sich alljährlich Hunderte wegen eines
vermeintlichen Behandlungsfehlers an die Landesärztekammer. In den
wenigsten Fällen bestätigt sich dieser Verdacht jedoch.

Dresden (dpa/sn) - Gutachter der Landesärztekammer haben im
vergangenen Jahr 41 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Das
waren zwei weniger als 2022, wie die Kammer am Freitag zur Bilanz
mitteilte. «Jeder Behandlungsfehler bedeutet auch ein persönliches
Schicksal», sagte Präsident Erik Bodendieck. Ihre Zahl sei gemessen
an rund 27 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen in
Sachsen und angesichts extremer Arbeitsverdichtung «insgesamt
gering». 

Bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen gingen laut dem
Jahresbericht 2023 insgesamt 306 Anträge wegen eines vermuteten
Behandlungsfehlers ein, neun mehr als 2022. In 196 Fällen sei eine
Begutachtung eingeleitet worden. Bei einem Viertel ging es um
chirurgische Behandlungen, 43 betrafen die Innere Medizin, 22 die
Orthopädie und jeweils 13 Behandlungen im Bereich HNO sowie
Frauenheilkunde.

Die Anerkennungsrate lag nach Kammerangaben bei 24 Prozent und damit
«im gewohnten Bereich». 90 bis 95 Prozent der Begutachtungsfälle
seien abschließend geklärt, bei fünf bis zehn Prozent gehe es auf dem

Rechtsweg weiter. Laut Bodendieck sei die Bereitschaft der
Ärzteschaft, zur Aufklärung beizutragen, sehr hoch.

Die Gutachterstelle soll dabei helfen, langwierige
Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und außergerichtlich beizulegen.
Mit Hilfe eines solchen Gutachtens können Patienten Schadenersatz von
den Versicherungen der betroffenen Kliniken oder Ärzte erhalten -
aber auch Mediziner können sich an die Stelle wenden.