Bei Cannabis-Bußgeldern zeichnet sich ein Flickenteppich ab

Ein Cannabis-Konsument raucht vor einer Kita oder Schule. Die Polizei
bekommt das mit. Und jetzt? Über die Höhe von Bußgeldern grübeln
gerade die Bundesländer. Ein föderales Flickwerk ist absehbar.

Berlin (dpa) - Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in
Deutschland gilt seit dem 1. April - mit zahlreichen Vorgaben und
Regeln, die jetzt aber auch eingehalten und überwacht werden sollen.
Das Gesetz legt einen bundesweiten Rahmen dafür fest, wie teuer
Verstöße werden können. Doch was heißt das genau für ertappte Kif
fer
und amtliche Kontrollen vor Ort? Als erstes Bundesland hat Bayern
einen Bußgeldkatalog und weitere Vorschriften beschlossen. Macht das
Schule?

Erlaubt sind Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum
Eigenkonsum - aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs
Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas und in Sichtweite
davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine

Ordnungswidrigkeit. Und geahndet werden kann das laut Gesetz mit
einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro. Das heißt aber nicht, dass es
gleich so teuer wird. 

Als untere Grenze sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten einen
Mindestbetrag von 5 Euro vor, wie das Bundesjustizministerium
erläutert. Der mögliche Höchstbetrag einer Geldbuße ergibt sich aus

der im Cannabisgesetz vorgesehenen Obergrenze.

Innerhalb dieses Rahmens bestimmt dann die zuständige Behörde die im
Einzelfall angemessene Geldbuße, wie es weiter heißt. Und den Ländern

stehe es auch frei, sich mit anderen interessierten Ländern
zusammenzutun, um ein gemeinsames Vorgehen - etwa den Erlass eines
Bußgeldkatalogs - zu erörtern. 

Basis für die konkrete Höhe einer Geldbuße ist ganz grundsätzlich d
ie
Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, um die es geht. Die Buße soll auch
einen wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, der möglicherweise aus
einem Verstoß hervorgegangen ist.

Ein Überblick über die Bundesländer:

Bayern

Im Freistaat ist bereits klar, welche Bußgelder für Cannabis-Verstö
ße
drohen - 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von
Kindern. Das geht aus einem Bußgeldkatalog des
Landesgesundheitsministeriums hervor, der seit dem 1. April gilt.

Außerdem verbietet Bayern das Kiffen auf Volksfesten und in
Biergärten komplett. Zudem gibt es ein Kiff-Verbot für den Englischen
Garten in München und den Hofgarten Bayreuth. «Unser Ziel ist es, den
Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig
für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und
Jugendschutz», sagt Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Damit
schaffe man «klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten
Gesetzes».

Hessen

«Zeitnah einen Bußgeldkatalog mit konkreten Bußgeldern» festzulegen
-
das strebt auch der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) an.
Dazu liefen Abstimmungen mit anderen Ministerien. «Darüber hinaus
werden auch Cannabisverbotszonen, ähnlich den Alkoholverbotszonen,
zur Gefahrenabwehr geprüft.» Der Landesregierung geht es nach eigenem
Bekunden um eine «möglichst restriktive Umsetzung» des
Cannabisgesetzes, «damit die Beeinträchtigungen für den
Gesundheitsschutz und die Sicherheit so gering wie möglich sind».

Sachsen

Hier macht das CDU-geführte Innenministerium Druck: «Aufgrund vieler
ungeklärter Fragen» - etwa was die Kontrolle der ab 1. Juli möglichen

Anbauvereinigungen angeht - werde die «erforderliche Verordnung» des
zuständigen Sozialministeriums «dringend erwartet». Dieses wird von
der SPD-Politikerin Petra Köpping geführt.

Hamburg

Auch Hamburg beabsichtigt nach den Worten von Innensenator Andy Grote
(SPD), in Kürze einen eigenen Bußgeldkatalog zu beschließen - zur
Höhe der Bußgelder gibt es allerdings noch keine Auskunft, dem
Vernehmen nach dürften sie sich aber am bayerischen Katalog
orientieren. «Natürlich wäre es sinnvoll, bei einem Bundesgesetz wie

dem Cannabisgesetz, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog
festzulegen», sagte Grote. Doch: «Der Bund entzieht sich hier ein
weiteres Mal der Verantwortung für die praktische Umsetzung seines
Gesetzes.»

Baden-Württemberg

Im grün-schwarz geführten Baden-Württemberg verweist das
Sozialministerium auf die laut Cannabisgesetz möglichen Bußgelder bis
zu 30 000 Euro. Fragen zur Umsetzung in Baden-Württemberg, auch mit
Blick auf «die konkrete Ausschöpfung des Bußgeldrahmens», seien
aktuell in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Während des
Frühlingsfestes in Stuttgart ab dem 20. April darf auf dem Gelände am
Neckar kein Cannabis geraucht werden. Der Grund: Das Frühlingsfest
sei ausdrücklich auch für Kinder und Familien gedacht, sagen die
Veranstalter.  

Rheinland-Pfalz

Das Land prüft derzeit den Erlass eines Bußgeldkatalogs.

Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland ist die schwarz-grüne
Landesregierung nach eigenem Bekunden noch dabei, sich einen
Überblick zu verschaffen. Somit ist noch unklar, ob Bußgelder geplant
sind.

Niedersachsen

Innerhalb der Landesregierung laufen derzeit die finalen
Ressortabstimmungen über die Zuständigkeiten für das Cannabisgesetz -

so sagt es ein Sprecher des SPD-geführten Innenministeriums. Noch
keine Antwort gibt es auf die Frage, ob und in welcher Form es einen
spezifisch niedersächsischen Bußgeldkatalog geben soll.

Thüringen

«Die Auswirkungen und entsprechende Umsetzung der neuen Regelungen
werden aktuell zwischen den Ressorts besprochen», heißt es von der
rot-rot-grünen Minderheitsregierung in dem Land. «Das betrifft auch
das Ob und den Inhalt eines möglichen Bußgeldkatalogs.»

Mecklenburg-Vorpommern

Das rot-rot-regierte Nord-Land spricht noch von Abstimmungsprozessen
innerhalb der Landesregierung, auch für die Frage der Bußgelder. Man
sehe «noch Klärungs- und Regelungsbedarf im Bundesgesetz», die
Bundesregierung habe entsprechende Nachschärfungen zugesagt. Bayern
jedenfalls sei «kein gutes Beispiel für eine praxisnahe Umsetzung des
Gesetzes, da von der dortigen Landesregierung eine Kampagne gegen die
Cannabisfreigabe für Erwachsene geführt wird».