Rückzahlungsfrist für Corona-Soforthilfen bis 30. November verlängert

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Kabinett hat die Rückzahlungsfrist für die

Corona-Soforthilfen in NRW um ein halbes Jahr bis zum 30. November
verlängert. Damit könnten Unternehmer und Soloselbständige die Hilfen

bis Ende November ohne weitere Abstimmung mit dem Land überweisen,
teilten die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen am Dienstag mit.
Die Überweisung könne auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Die wirtschaftliche Lage im Land bleibe weiter angespannt, erklärte
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). «Immer noch stehen viele
Unternehmerinnen und Unternehmer vor erheblichen Herausforderungen
vor allem wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine, unterbrochener Lieferketten im internationalen
Handelsverkehr und der Spätfolgen der Corona-Pandemie.»

Zu Beginn des coronabedingten Lockdowns im März 2020 war für
Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und
mittlere Unternehmen mit Unterstützung des Bundes das
milliardenschwere Programm «NRW-Soforthilfe 2020» aufgelegt worden.
Die NRW-Soforthilfe war mit mehr als 430 000 bewilligten Anträgen und
ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das
größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte.

Um den Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu
helfen, war zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale
Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt worden. Die
tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfänger wurden dann in

einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Wurde mehr Geld ausgezahlt als im Schlussbescheid genehmigt, muss
diese überschüssige Summe zurückerstattet werden. Alle
Schlussbescheide, gegen die nicht fristgerecht Klage erhoben worden
sei, würden aufrechterhalten, betonte die Landesregierung. Daran
änderten auch die Urteile der Verwaltungsgerichte nichts.

Im Rückmeldeverfahren wurde für jeden Antrag zudem ermittelt, ob die
vorläufig als Pauschalbetrag ausgezahlte Soforthilfe behalten werden
durfte oder zurückgezahlt werden muss. In NRW sind nach früheren
Angaben des Wirtschaftsministeriums bei den Verwaltungsgerichten rund
2500 Klagen gegen Schlussbescheide eingelegt worden.