Kinder im Südwesten brauchen nach Corona-Isolation keinen Test

Stuttgart (dpa/lsw) - Kinder und Jugendliche sollen nach einer
fünftägigen Quarantäne keinen negativen Test vorzeigen müssen, wenn

sie nach einer Corona-Infektion in Schule oder Kita zurückkehren.
Somit sollen für sie die gleichen Regeln gelten wie für Erwachsene,
wie Gesundheits- und Kultusministerium am Mittwoch mitteilten. Nach
den aktuellen Absonderungsregeln gelte auch für Erwachsene, dass sie
nach fünf Tagen Isolation nach einer Covid-19-Erkrankung keinen
negativen Test vorlegen müssen, wenn sie wieder zur Arbeit gehen.

«Kindern und Jugendlichen, die bereits in den vergangenen Jahren der
Pandemie verstärkt belastet waren, darf der Zutritt zu den
Gemeinschaftseinrichtungen nicht zusätzlich erschwert werden», sagte
Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Gesundheitsminister Manne
Lucha sagte, der Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen sei
ohne Frage wichtig - «aber es kann nicht sein, dass Kinder und
Jugendliche stärker belastet werden als Erwachsene». Die Regel gelte
ab sofort, teilte sein Ministerium mit.

Zuletzt hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit drei anderen
Bundesländern auch darauf gedrängt, die Isolationspflicht für
Corona-Infizierte zu beenden. Lucha (Grüne) argumentierte: «Wir
sollten nach und nach in den Modus kommen, eine Corona-Infektion wie
eine andere Infektionskrankheit zu behandeln, bei der gilt: Wer krank
ist, bleibt zu Hause.» Man müsse auf mehr Eigenverantwortung setzen
und den Menschen nicht mehr fünf Tage eine Absonderungspflicht
vorschreiben.

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