Lockerungen bei Testpflicht in Saar-Gesundheitseinrichtungen

Saarbrücken (dpa/lrs) - Geimpfte oder genesene Mitarbeiter in
saarländischen Altenheimen, Krankenhäusern und
Behinderteneinrichtungen müssen sich künftig nur noch einmal statt
wie bislang zweimal in der Woche auf Corona testen lassen. Ungeimpfte
Mitarbeiter, sofern sie kein Betretungsverbot haben, müssen dies
künftig dreimal in der Woche tun statt täglich. Für Besucher gilt
eine tägliche Testpflicht. Das sieht die neue Corona-Landesverordnung
vor, die am Samstag (1. Oktober) in Kraft tritt. Am Dienstag stellte
sie Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) in Saarbrücken vor.

Es gebe jedoch auch Verschärfungen gegenüber der bisherigen
Rechtslage, die durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz
erforderlich geworden seien. So müssen in allen Altenheimen,
Krankenhäusern und Arztpraxen künftig FFP2-Masken getragen werden.
Das gilt auch für Bewohner in Gemeinschaftsräumen. Jung ging davon
aus, dass diese Regelungen «nicht überall auf reine Freude stoßen»

werden. In diesem Fall habe es allerdings wenig Möglichkeiten
gegeben, abweichende landesrechtliche Regelungen zu treffen. Im ÖPNV
reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung.