Impfpflicht im Gesundheitswesen: Ministerium plant Erlass

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im Gesundheitsbereich
gilt noch bis Jahresende. Thüringen will jetzt eine Überangslösung.

Erfurt (dpa/th) - Thüringens Landesregierung will bei der
Durchsetzung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen bei einem
Teil der Beschäftigten auf weitere Nachprüfungen zum Immunitätsstatus

verzichten. Das Ministerium werde die Gesundheitsämter der Kommunen
anweisen, bei zweifach Geimpften ab dem 1. Oktober nicht nach
Booster-Impfungen zu fragen, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner
(Linke) am Freitag im Landtag in Erfurt. So solle eventueller Druck
von diesen Beschäftigten der Branche genommen werden.

Hintergrund für den angekündigten Erlass: Nach dem geltenden
Bundesinfektionsschutzgesetz gelten ab dem 1. Oktober grundsätzlich
nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft, wenn sie drei
Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen
können. Für Menschen, die nur zwei Impfungen haben, aber an Covid-19
erkrankt waren, gelten laut Gesetz Ausnahmen.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht schreibt den
Beschäftigten zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen vor,
dass sie vollständig gegen das Coronavirus immunisiert sein müssen,
um dort arbeiten zu können. Allerdings läuft diese Impfpflicht Ende
des Jahres aus. Für ihre Verlängerung gibt es derzeit keine
politische Mehrheit.

Dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen überhaupt noch gilt, war in
der Plenardebatte parteiübergreifend auf Kritik gestoßen. Es sei
sinnlos, dass diese Pflicht noch immer durchgesetzt werden müsse, da
sie nur noch wenige Wochen gelte, sagte der Linke-Abgeordnete Ralf
Plötner.

Wie auch andere Parlamentarier wies Plötner darauf hin, dass sich die
Erwartung an die Schutzwirkung der Corona-Impfungen nicht vollständig
erfüllt hätten. Sie böten zwar Geimpften einen hohen Schutz vor einer

schweren Erkrankung oder dem Tod. Sie würden aber andere deutlich
weniger vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, als das
zunächst erwartet worden sei. «Die einrichtungsbezogene Impfpflicht
ist ein Flop und hätte schon längst ausgesetzt werden müssen», sagt
e
der CDU-Sozialpolitiker Thadäus König.

Werner hatte sich schon in der Vergangenheit gegen die Verlängerung
der Impfpflicht im Gesundheitswesen ausgesprochen und erneuerte ihre
Haltung im Landtag. Diese Pflicht sei nicht länger zu rechtfertigen,
da es absehbar keine allgemeine Impfpflicht geben werde, sagte sie.
Damit würden Beschäftigte im Gesundheitswese unverhältnismäßig st
ark
belastet.

Ungeachtet ihrer persönlichen Auffassung müsse die Impfpflicht aber
grundsätzlich weiterhin durchgesetzt werden. «Es gibt ein
Bundesgesetz, das wirkt, das können wir nicht aussetzen», sagte
Werner. An Beschäftigte im Gesundheitswesen, die bislang gar keine
Corona-Impfungen nachgewiesen haben, müssten deshalb zum Vollzug des
Gesetzes weiterhin Anhörungsbögen verschickt werden.