NRW-OVG: Noch kein Urteil zu Schließungen im Corona-Lockdown

Münster (dpa) - Im Streit um Schließungen des Einzelhandels in der
ersten Coronawelle im Jahr 2020 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG)
des Landes Nordrhein-Westfalen am Donnerstag noch kein Urteil
verkündet. Nach einer fast vierstündigen mündlichen Verhandlung
teilte der 13. Senat dem Kläger Galeria Karstadt Kaufhof mit, dass
eine Entscheidung nach einer weiteren Beratung erst zu einem späteren
Zeitpunkt schriftlich zugestellt werde. Zuvor hatten sich Vertreter
des NRW-Gesundheitsministeriums und der Warenhauskette mit Sitz in
Essen über die Bewertung der Zeit im Frühjahr 2020 gestritten.

Das Land hatte per Corona-Schutzverordnung zur Eindämmung der
Pandemie das öffentliche Leben herunter gefahren. Im März und April
2020 mussten zahlreiche Betriebe schließen. Ausnahmen gab es für den
Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel
und Verkaufsflächen mit weniger als 800 Quadratmetern. Der
Warenhaushaus-Konzern griff daraufhin die Corona-Schutzverordnung des
Landes an, weil er den Gleichbehandlungsgrundsatz im Handel verletzt
sah. Bei einem Erfolg vor dem OVG will das Unternehmen auf
zivilrechtlichem Weg Schadenersatz fordern.