Land weist Kritik zur Impfpflicht-Kontrolle zurück

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische
Gesundheitsministerium hat Kritik an der Umsetzung der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Corona-Pandemie
zurückgewiesen. Dass die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen
flächendeckend keine Zutrittsverbote von ungeimpften Beschäftigten in
Krankenhäusern und in der Pflege aussprechen würden, sei dem
Ministerium nicht bekannt, teilte ein Sprecher am Dienstag der dpa
mit. Laut einer Abfrage des Ministeriums bei den Kommunen (Stand 26.
August 2022) seien seit der Einführung Mitte März dieses Jahres
landesweit 2206 Bußgeldverfahren und 533 Betretungsverbote erlassen
worden. Fünf der angeschriebenen Städte hätten auf die Anfrage keine

oder nur unvollständige Daten geliefert. Nach Angaben des
Statistischen Landesamtes arbeiten in NRW im Gesundheitswesen in den
Krankenhäusern knapp 300 000 Beschäftigte, in Altenheimen sind es
knapp 170 000.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW mit Sitz in Münster hatte
am Montag in einem Eilverfahren rechtskräftig den Antrag einer
ungeimpften Sekretärin eines Krankenhauses zurückgewiesen. Das
Gesundheitsamt in Gelsenkirchen hatte nach Meinung der Richter zu
Recht ein Betretungsverbot für ihren Arbeitsplatz ausgesprochen, weil
die Frau keine Immunität gegen Covid-19 vorweisen konnte. Das
OVG merkte in dem Beschluss zum Infektionsschutzgesetz an, dass
«flächendeckend keine Verbote (...) ausgesprochen werden, dürfte im
Übrigen auch nicht mit dem Zweck der Vorschrift vereinbar sein».

Die Umsetzung der Teil-Impfpflicht zum Schutz besonders gefährdeter
Menschen, die bundesweit bis Ende des Jahres 2022 gilt, wird in den
Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Regionen
Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die
Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können,
wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.

So heißt es zum Beispiel im Land Berlin, die einrichtungsbezogene
Impfpflicht werde unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit
umgesetzt. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die
Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren

auf dieser Basis notfalls aussetzen. Im Saarland hatte das zuständige
Ministerium dagegen auf der Durchsetzung der Impfpflicht bestanden.