Geplante Leihmutterschaft? - Kantor und Kirche streiten vor Gericht

Im Frühjahr wird einem bekannten Domkantor fristlos gekündigt. Die
Kirche sieht im Plan für eine mögliche Leihmutterschaft im Ausland
einen Widerspruch zu ihren ethischen Grundsätzen. Gegen seinen
Rauswurf wehrt sich der Musiker nun aber vor Gericht.

Braunschweig (dpa/lni) - Hat der Plan für eine Leihmutterschaft in
Kolumbien zum Rauswurf eines Kantors aus der Kirche geführt? Der
juristische Streit zwischen dem Kirchenmusiker Gerd-Peter Münden und
der evangelischen Landeskirche Braunschweig um diese Frage wird am
Donnerstag fortgesetzt. Das Arbeitsgericht Braunschweig verhandelt am
Donnerstag (11.00 Uhr) die Kündigungsschutzklage des 56-Jährigen. Ein
erster Gütetermin war im April gescheitert.

Die Kirche hatte Münden im März entlassen, weil er eine
Leihmutterschaft in Anspruch nehmen wollte, die nach Auffassung der
Landeskirche kommerzieller Art ist, wie ein Sprecher sagte. Man habe
in dem Vorhaben die Loyalitätspflicht gegenüber der Kirche verletzt
gesehen, sagte der Sprecher. Die Kirche begründete ihr Vorgehen auch
mit der überregionale Bekanntheit des Kantors, auch durch das
bundesweite Schulprojekt «Klasse! Wir Singen».

Münden wehrt sich und wirft der Gemeinde vor, selbst für die
Verbreitung des Falls gesorgt zu haben - per E-Mail an über 600
Menschen, darunter auch Minderjährige. Er klage auf Wiedereinstellung
und Entschädigung, sagte er vor der Verhandlung der dpa. Er sehe sich
in seiner Reputation und möglicherweise auch wirtschaftlich schwer
geschädigt. Im Falle einer etwaigen einvernehmlichen Lösung müsse es

für ihn auch um Rehabilitation und Kompensation gehen.

In Hinweisen zum Thema Leihmutterschaft beschreibt das Auswärtige
Amt, dass in Deutschland entsprechende Tätigkeiten von Ärzten
verboten sind. Auch die Vermittlung sei unter Strafe gestellt.
Sogenannte Wunscheltern machen sich demnach aber nicht strafbar. Im
Ausland gelten laut Auswärtigem Amt unterschiedliche Regeln zur
Leihmutterschaft. In einigen Ländern sei sie teils mit bestimmten
Einschränkungen erlaubt, in anderen Staaten verboten.