Thüringer Corona-Regeln bleiben bis Mitte September bestehen

Erfurt (dpa/th) - Masken müssen in Thüringen weiterhin in Bussen und
Bahnen, in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen
getragen werden. Das sehe die Corona-Verordnung vor, die am 17.
August in Kraft trete und bis 13. September gelte, teilte das
Gesundheitsministerium am Montag in Erfurt mit. Damit würden die
bisher geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie um
weitere vier Wochen verlängert. Es gebe keine Veränderungen - auch
nicht bei Detailregelungen.

Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist danach
weiterhin nur für Menschen gestattet, die geimpft, genesen oder
negativ getestet sind. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke)
hatte die Maskenpflicht in einigen Bereichen und die Vorgaben für
Besucher im medizinischen und Pflegebereich mit der für die
Sommermonate relativ starke Infektionswelle begründet.

Weiterhin gilt damit auch die vor vier Wochen eingeführte Regel,
wonach Kinder zwischen fünf und elf Jahren in medizinischen und
Pflegeeinrichtungen nun nicht mehr getestet werden müssen, auch wenn
sie nur eine Impfung erhalten haben.

Nach Daten des Robert Koch-Instituts lag die Sieben-Tage-Inzidenz in
Thüringen am Montag bei 198,8 - mit seit einiger Zeit fallender
Tendenz. Im Vergleich der Bundesländer hat der Freistaat damit
derzeit die niedrigste Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner
innerhalb von einer Woche.