Bundestag berät über Werbeverbot für Abtreibung und Sterbehilfe

Berlin (dpa) - Der Bundestag berät an diesem Freitag abschließend
über die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen.
Im Fokus steht dabei der Gesetzesparagraf 219a, den die
Ampel-Koalition mit ihrem Regierungsentwurf aus dem Strafgesetz
streichen will. Der umstrittene Paragraf führt bislang dazu, dass
Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne
Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das soll sich jetzt ändern. Um

9.00 Uhr beginnt die Beratung mit abschließender Abstimmung im
Plenum.

Außerdem befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit drei
fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen, die auf Regelungen zur
Sterbehilfe in Deutschland zielen. Hintergrund ist ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der
geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. In den Initiativen aus
dem Parlament geht es um Regeln für mögliche organisierte Angebote,
unter anderem mit Beratungspflichten und Wartefristen.

Darüber hinaus geht es im Plenum am Freitag auch um einen Antrag der
Bundesregierung zu einem Bundeswehr-Einsatz in Bosnien-Herzegowina.
Geplant ist demnach, dass sich die deutschen Streitkräfte mit maximal
50 Soldatinnen und Soldaten wieder an der als Eufor Althea bekannten
EU-Operation beteiligen. Deutschland war dort seit November 2012
nicht mehr vertreten.