MV verlängert Maskenpflicht im Nahverkehr um vier Wochen

Berlin (dpa/mv) - Die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt in Mecklenburg-Vorpommern
für weitere vier Wochen. Die Landesregierung verlängerte die
Corona-Landesverordnung bei ihrer auswärtigen Sitzung am Dienstag in
Berlin entsprechend, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD)
im Anschluss sagte. Die Landesverordnung gilt nun bis zum 23. Juli,
so ein Regierungssprecher.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht demnach weiterhin
für Besucher das 3G-Erfordernis (geimpft, genesen oder getestet). In
Arztpraxen muss weiter Maske getragen werden, sofern vulnerable
Gruppen gefährdet sind. «Die wieder ansteigenden Infektionszahlen
zeigen, dass Vorsicht, Hygiene, Rücksichtnahme und Abstand weiter
sinnvoll sind», erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD).
«Da die Corona-Belastung der Krankenhäuser aber momentan gering ist,
sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig.»