Weniger Anträge von Schwerkranken auf Cannabis in Corona-Jahren

Für Schwerkranke kann medizinisches Cannabis Erleichterung bringen.
Seit 2017 kann die Krankenkasse dies finanzieren. Doch nach anfangs
steigender Nachfrage ist in den vergangenen zwei Jahren die Zahl der
Anträge rückläufig. Woran das liegt, ist nicht ganz klar.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Zahl der Anträge von Patienten auf die
Behandlung mit Cannabis-Produkten ist im Südwesten in den vergangenen
zwei Jahren deutlich gesunken. Das ergibt sich aus Zahlen der AOK,
der größten gesetzlichen Kasse im Land, und der Barmer für
Baden-Württemberg. Während bei der AOK zwischen 2017 und 2019 die
Zahl der Anträge von 1253 auf 1809 stieg, lag der Wert 2021 mit 1528
deutlich darunter.

Ein ähnliches Bild ergibt sich aus den Angaben der Barmer. Seit März
2017 bis einschließlich Dezember 2021 sind dort 2045 Anträge auf
medizinisches Cannabis eingegangen. In den Jahren 2020 und 2021 war
auch hier die Zahl der Anträge deutlich zurückgegangen - von 2019
noch 516 auf 353 im Jahr 2021. Genehmigt wurden bei der Barmer 70
Prozent der Anträge, bei der AOK 76 Prozent.

Seit März 2017 ist es Ärzten möglich, Cannabis in kontrollierter
Qualität für Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung in Form
von getrockneten Blüten oder Extrakten sowie als Arzneimittel zu
verordnen. Der Rückgang 2020 und 2021 könne mit der generellen
Tendenz, wegen Corona weniger zum Arzt zu gehen, sowie mit einem
Gewöhnungseffekt nach anfänglich verstärktem Interesse
zusammenhängen, hieß es bei der AOK.

Cannabis-Produkte werden bei Patienten mit chronischen Schmerzen, bei
Erkrankung mit Multipler Sklerose oder Krebs eingesetzt. Vor der
ersten Verordnung bedarf es einer Genehmigung durch die Krankenkasse.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist laut AOK eine
schwerwiegende Erkrankung, bei der eine allgemein anerkannte, dem
medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung
steht. Zudem muss eine spürbar positive Einwirkung erwartbar sein.