Regierung hält an 2G im Einzelhandel fest - Wirtschaft erhöht Druck

Im Einzelhandel müssen Menschen im Südwesten weiter einen 2G-Nachweis
zeigen. Die Regierung hält auch nach dem Urteil in Bayern an ihrer
Regelung fest. Wirtschaftsverbände fordern dagegen mit Nachdruck
einheitliche Vorgaben im Umgang mit der Corona-Pandemie.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die 2G-Regel im Einzelhandel zur Eindämmung der
Corona-Pandemie soll nach dem Willen der Landesregierung auch nach
dem Ende der Vorgabe in Bayern bestehen bleiben. Wirtschaftsverbände
erhöhen dagegen den Druck und fordern eine umgehende Aussetzung der
2G-Regelung im Südwesten. Das Staatsministerium in Stuttgart teilte
am Donnerstag mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die
Überprüfung durch den VGH in Mannheim mit: «Einen entsprechenden
Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar
erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern
bestätigt.»

Zudem wies das Ministerium darauf hin, die jüngste Entscheidung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beruhe allein auf einer nicht
hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in der
Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Problem sei damit
die konkrete Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteres
auf die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden.
Zuvor hatten die «Heilbronner Stimme» und der «Südkurier» bericht
et.

Der Handelsverband Baden-Württemberg forderte angesichts des Urteils
in Bayern, die Landesregierung müsse nun unverzüglich nachziehen und
die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung aussetzen. «Es
ist unseren Kundinnen und Kunden nicht zu erklären, warum im
benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns
jedoch nicht», teilte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann am
Donnerstag mit. Sie fürchtet, dass Menschen im Grenzgebiet von Bayern
und Baden-Württemberg nun zum Einkauf in den Freistaat fahren. «Der
daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele
Händlerinnen und Händler nicht mehr verkraftbar.»

Auch der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag
(BWIHK) sprach sich für die Abschaffung der 2G-Regel aus. Man fürchte
sonst in den Grenzregionen einen «wettbewerbsverzerrenden
Einkaufstourismus», teilte der Verband am Donnerstag mit.

Im Südwesten gilt für den Einzelhandel derzeit 2G - Zutritt haben
somit nur Geimpfte oder Genesene. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof hatte die sogenannte 2G-Regel im Einzelhandel
am Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt, woraufhin Bayerns
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ankündigte, 2G im Handel
komplett auszusetzen.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim soll in
Kürze über mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen
Schwellenwerten für Einschränkungen entscheiden. Davon wären unter
Umständen auch 2G-Vorgaben im Handel und anderen Bereichen betroffen.