Auch in Hessen: Weiterer Piks bei Johnson & Johnson-Impfstoff nötig

Wiesbaden (dpa/lrs) - Auch in Hessen gelten Menschen, die zuerst den
Impfstoff von Johnson & Johnson gegen Corona erhalten haben, erst
nach zwei weiteren Impfungen als geboostert. Darauf wies das Land am
Mittwoch hin. Bislang hatte eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson &
Johnson für eine Grundimmunisierung ausgereicht, mit einer weiteren
Impfung war dann der Status «geboostert» erreicht worden. Nun ist
dafür aber insgesamt dreimal ein Piks erforderlich.

Grund für die Änderung seien neue Vorgaben des
Bundesgesundheitsministeriums, die über das Paul-Ehrlich-Institut
aufgrund neuer Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Impfstoffs
veröffentlicht wurden. Nach einer neuen Vorgabe des Robert
Koch-Instituts (RKI) gilt außerdem ein Genesenennachweis nur noch bis
zu 90 Tage statt wie bisher 180 Tage.

In Hessen wurden nach Daten des RKI bislang gut 250 000 Impfungen mit
dem Präparat von Johnson & Johnson verabreicht (Stand: 19.1.).
Insgesamt sind hierzulande demnach 71,6 Prozent der Bevölkerung
vollständig geimpft; 45,2 Prozent der Geimpften haben inzwischen eine
zusätzliche Auffrischungsimpfung erhalten.