Vorrang für Gesundheitspersonal bei PCR-Tests soll geregelt werden

Berlin (dpa) - Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen
sollen bei der Laborauswertung von PCR-Tests auf das Coronavirus wie
angekündigt bevorzugt zum Zuge kommen. Angesichts knapper Kapazitäten
und drastisch zunehmender Infektionen sei es notwendig, dass «eine
vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt
zu besonders vulnerablen Personengruppen sichergestellt wird», heißt
es in einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums mit
Stand von Dienstagnachmittag. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur
vor, zunächst berichtete die «Bild»-Zeitung darüber.

Konkret sollen Labore demnach verpflichtet werden, Proben von
Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen
mit Behinderungen und jeweiligen ambulanten Diensten vorrangig zu
untersuchen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dies mit
Blick auf die starke Ausbreitung der Virusvariante Omikron bereits
angekündigt. Die Beschäftigten sollen dem Entwurf zufolge bei der
Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen. Die Teststellen
sollen die Priorisierung dann im Vordruck ans Labor vermerken.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass der Vorrang
nur für Beschäftigte gelten soll. «Millionen Menschen der vulnerablen

Gruppe leben mitten unter uns. Sie und ihre Angehörigen gehören in
die PCR-Test-Priorisierung», sagte Vorstand Eugen Brysch. Er warnte
davor, schwerstkranke und pflegebedürftige Menschen und ihre
Kontaktpersonen aus dem Schutzschirm zu entlassen.