Weiter kein 2G plus in der Gastronomie in Sachsen-Anhalt

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt wird es für Geimpfte und
Genesene vorerst weiterhin keine zusätzliche Testpflicht in der
Gastronomie geben. Darauf hat sich das Kabinett am Montag in einer
Video-Sondersitzung verständigt. Die geltenden Regeln zur Eindämmung
der Corona-Pandemie werden bis zum 28. Januar verlängert, wie ein
Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur nach der Schalte
bestätigte. «Eine inzidenzunabhängige 2G-Plus-Regelung wird es bei
uns nicht geben», sagte er.

In der Gastronomie bleibt es damit bei einer 2G-Regelung: Nur
Genesene und Geimpfte dürfen in Restaurants, sie müssen jedoch keinen
zusätzlichen Schnelltest vorweisen. Eigentlich hatten sich Bund und
Länder Anfang Januar auf eine flächendeckende Umsetzung einer
2G-plus-Regel für die Gastronomie geeinigt.

Die Landesregierung begründete ihren Kurs zuletzt damit, dass anders
als in anderen Bundesländern in Sachsen-Anhalt noch die
Delta-Variante des Coronavirus vorherrschend sei und es derzeit keine
neuen Maßnahmen brauche. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am
nächsten Montag will das Kabinett am 25. Januar erneut über nötige
Eindämmungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt beraten.