Regelstudienzeit soll auch für das Wintersemester verlängert werden

Weggebrochene Studentenjobs, wenig Geld, viele Online-Seminare, kaum
soziale Kontakte: Hamburgs Studierende trifft die Corona-Pandemie.
Zumindest den Zeitdruck wollen ihnen Behörde und Bürgerschaft nehmen
und zudem deren Ansprüche auf Förderung sichern.

Hamburg (dpa/lno) - Die Regelstudienzeit und somit auch die
Bafög-Ansprüche von Hamburgs Studierenden sollen wegen der
Corona-Pandemie erneut verlängert werden. Die Wissenschaftsbehörde
plane für das laufende Wintersemester eine Verlängerung der
individuellen Regelstudienzeit um ein Semester, sagte ein Sprecher
der Wissenschaftsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Es wäre das
dann vierte Semester, das wegen der Pandemie nicht auf die
Regelstudienzeit angerechnet und auch für die zeitlich befristete
Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) als

Null-Semester gezählt würde.

Voraussetzung dafür ist jedoch eine neue Verordnung des
entsprechenden, Ende März auslaufenden Gesetzes vom 8. September
2020. Die rot-grüne Koalition machte bereits deutlich, den Plänen der
Behörde folgen zu wollen. «Als Politik leisten wir unseren Beitrag,
dass Hamburgs Studierende auch in Zeiten der Pandemie vernünftig
durch ihr Studium kommen», sagte die SPD-Wissenschaftsexpertin
Annkathrin Kammeyer der dpa. Dafür lägen abhängig von der
pandemischen Lage alle Optionen auf dem Tisch.

«Wir wissen nicht, vor welche pandemischen Herausforderungen uns das
kommende Sommersemester stellen wird», betonte die SPD-Politikerin.
Deshalb müssten schon jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vorbereitet werden.
«Mit einem Bürgerschaftsantrag werden die Regierungsfraktionen die
notwendige Verlängerung der Rechtsgrundlage auf den Weg bringen.»

Die Abwicklung der Prüfungen werde individuell von den Hochschulen
geregelt, sagte ein Behördensprecher. Wann und wo notwendig, könnten
die Hochschulen seit Sommer vergangenen Jahres auch digitale
Prüfungen datenschutzkonform abhalten. «Es gilt weiterhin der
Grundsatz, dass durch die Pandemie keine Nachteile für Studierende
entstehen sollen.»

Unterdessen haben die jüngsten 2G-plus-Regeln der Stadt an der
Universität dazu geführt, dass die bislang geltenden 2G-Regeln wieder
zu 3G gelockert wurden. Als Begründung heißt es in einem Schreiben
der Hochschulleitung, dass «nicht davon ausgegangen werden kann, dass
die meisten Studierenden bereits eine Boosterimpfung erhalten haben».
Deshalb dürften nun nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch
wieder Getestete an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Da die mehr als 40 000 Studierenden der Universität Hamburg in der
Regel jünger als 30 Jahre alt sind und die Ständige Impfkommission
bei dieser Altersgruppe von der Nutzung des Moderna-Impfstoffs abrät,
sind sie bei der Auffrischungsimpfung auf den Hersteller
Biontech/Pfizer angewiesen. Doch von dem erreichen nach wie vor zu
wenig Impfdosen Hamburg - was wiederum dazu führt, dass sich viele
Studierende mit einer Grundimmunisierung unter 2G-plus-Bedingungen
täglich testen lassen müssten. Unter 3G-Bedingungen trifft dies nur
für die relativ geringe Zahl gänzlich Ungeimpfter zu.