3G, 2G oder 2G plus? Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag

Die sächsischen Corona-Infektionszahlen sind im bundesweiten
Vergleich zurzeit niedrig - für die Landesregierung Anlass, in
einigen Bereichen zu lockern. Doch es gibt eine Bedingung.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen lockert von diesem Freitag an seine
strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Viele bislang geschlossene
Einrichtungen dürfen unter der Maßgabe von 2G (genesen oder geimpft)
oder mit der neu eingeführten 2G-plus-Regel wieder öffnen. Antworten
auf die wichtigsten Fragen.

Wieso lockert die Landesregierung trotz der erwarteten Omikron-Welle?

Der einstige Corona-Hotspot Sachsen hat zurzeit bundesweit eine der
niedrigsten Corona-Inzidenzen. Die Landesregierung führt das auch auf
die strengen Regeln zurück und sieht zurzeit die Möglichkeit, an
einigen Stellen zu lockern. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 6.
Februar. Wie es danach weitergeht, ist abhängig von der
Omikron-Welle. Auch mit der aktuellen Verordnung gelten automatisch
strengere Regeln, wenn die Fallzahlen steigen.

Unter welchen Voraussetzungen wird gelockert?

Für viele Lockerungen gilt ein Vorbehalt: Wenn die Überlastungsstufe
in den Krankenhäusern erreicht ist oder die Inzidenz in den
Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1500 steigt, werden die
Erleichterungen wieder aufgehoben. Die Überlastungsstufe tritt in
Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in den sächsischen Krankenhäusern
1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen
mit Covid-19-Patienten belegt sind.

Was bedeutet die neue 2G-plus-Regel?

Bei 2G plus benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen
tagesaktuellen negativen Test. Er entfällt, wenn man etwa eine
Booster-Impfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ
frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18 und für
Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Welche Regeln gelten für die Gastronomie und Tourismus?

Unterhalb der Überlastungsstufe wird in diesen Bereichen gelockert:
Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen und auf
Campingplätzen sowie touristische Bund- und Bahnfahrten sind mit der
2G-plus-Regel erlaubt. Gaststätten dürfen bis 22.00 Uhr (statt 20.00
Uhr) öffnen. Im Innenbereich ist generell ein Nachweis von 2G plus
notwendig, im Außenbereich 2G.

Was ist mit Museen, Kinos und Clubs?

Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen unabhängig von der
Inzidenz und Bettenauslastung in den Krankenhäusern öffnen - es gilt
die 2G-Regel. In Bibliotheken, Archive sowie den Außenbereich von
zoologischen und botanischen Gärten dürfen neben Geimpften und
Genesenen auch Getestete hinein (3G). Andere Kultureinrichtungen wie
Theater, Opern und Kinos dürfen Besucher empfangen, wenn die
Überlastungsstufe nicht überschritten wird. Es gilt 2G plus.
Zusätzlich sind die Plätze begrenzt: Wenn maximal die Hälfte der
Plätze belegt sind, sind höchstens 500 Personen zugelassen. Größere

Einrichtungen dürfen maximal 1000 Menschen bei einer Auslastung von
25 Prozent empfangen. Clubs bleiben geschlossen.

In welcher Form darf Sport stattfinden?

Unabhängig von den Corona-Zahlen dürfen künftig Kinder und
Jugendliche bis 18 Jahre an Jugendsportangeboten teilnehmen - bislang
lag die Grenze bei 16. Werden die Grenzwerte beim Infektionsgeschehen
unterschritten, gelten folgende Erleichterungen: Sportanlagen im
Außenbereich wie Skilifte dürfen mit 2G öffnen und Sportanlagen im
Innenbereich, etwa Fitnessstudios, mit 2G plus. Für Vereinssport
gelten keine Kontaktbeschränkungen. Analog zur Regelung in der Kultur
werden bei Sportveranstaltungen Zuschauer zugelassen. Demnach sind
bei Spielen der Fußball-Bundesliga maximal 1000 Fans möglich.

Was ist mit dem Einzelhandel?

Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Für Geschäfte mit Waren
des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken aber auch
Tankstellen gibt es keine Einschränkungen. Für alle anderen Geschäfte

gilt 2G - auch für Baumärkte, Gartenmärkte und Blumenläden. Neu ist

eine «Bändchenregelung»: Wer den 2G-Nachweis etwa in einem
Einkaufszentrum erbracht hat, bekommt dann mit einem Bändchen am
Handgelenk Zugang zu allen Geschäften.

Wie viele Menschen dürfen zusammen demonstrieren?

Bislang waren bei Versammlungen zehn Teilnehmer erlaubt, die an einem
Ort bleiben mussten. Jetzt sind unabhängig von der Inzidenz oder
Überlastungsstufe 200 Menschen gestattet. Werden die Schwellenwerte
nicht erreicht, können bis zu 1000 Menschen teilnehmen und dann auch
durch die Straßen ziehen.

Was gilt in Corona-Hotspots?

Übersteigt die Corona-Inzidenz in einem Landkreis oder einer
Kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 1500, werden die Lockerungen
wie oben beschrieben aufgehoben. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen
für Ungeimpfte.