Den Test in der Sporttasche: 2G-plus-Regel in Fitnessstudios startet

Düsseldorf/Frechen (dpa/lnw) - Vor dem Bankdrücken noch schnell das
Stäbchen in die Nase: In Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen gilt
seit Donnerstag die sogenannte 2G-plus-Regel - wer noch keine
Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten hat, braucht in
den meisten Fällen einen zusätzlichen negativen Test. Dafür werden
nun auch Selbsttests akzeptiert, vorausgesetzt, sie wurden unter
Aufsicht im jeweiligen Betrieb durchgeführt.

Ob und in welcher Form die Selbsttests unter Aufsicht angeboten
werden, entscheiden die Betreiber. So konnten sich beispielsweise die
Kunden des Fitnessstudios «Just Fit» in Frechen bei Köln vor Ort
testen - mitbringen mussten sie den Schnelltest aber selbst. Die
meisten Hobbysportler am Donnerstagmorgen hatten ihre
Auffrischungsimpfung allerdings bereits erhalten und konnten somit
ohne Test und Wartezeit an die Geräte.

Grundimmunisierte müssen nach der neuen Corona-Schutzverordnung einen
zusätzlichen negativen Corona-Test mitbringen, wenn sie in
Innenräumen Sport machen wollen. Diese Testpflicht entfällt für alle,

die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über
eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den vorangegangen drei
Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind.