Maßnahmen gegen Geflügelpest rund um Donaueschingen verlängert

Donaueschingen (dpa/lsw) - Weil die Geflügelpest weiter in der Region
Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) grassiert, haben die Behörden
die Schutzmaßnahmen zunächst bis 14. Februar verlängert. In mehreren

Gemeinden in den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen muss
Hausgeflügel im Stall bleiben. Hintergrund ist nach Angaben vom
Donnerstag der Fund eines kranken Mäusebussards mit neurologischen
Störungen, bei dem das hochansteckende Geflügelpest-Virus H5N1
nachgewiesen wurde. Das schwerstkranke Tier wurde getötet.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende
Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die
Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Seit Mitte
Oktober wurden nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts
infizierte Vögel unter anderem auch in Rheinland-Pfalz, Bayern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg gefunden.

Nach Funden infizierter Schwäne im November bei Donaueschingen und
weiterer betroffener Tiere hatten die Landratsämter Schutzmaßnahmen
verhängt. Eigentlich hätten diese kommende Woche enden sollen, weil
es sei Dezember keine neuen Nachweise der Geflügelpest gab. «Der neue
Fund beweist allerdings, dass das Virus weiterhin in der
Wildvogelpopulation der Region präsent ist und die Gefahr für
Hausgeflügelbestände weiterhin besteht», erklärte das Amt in
Villingen-Schwenningen. Bislang sei aber kein Hausgeflügel infiziert.