2G plus gilt ab Donnerstag in der Gastronomie

Schlechte Nachrichten für die Gastronomie: Die Zugangsbeschränkungen
werden nun auch in NRW erneut verschärft. Vorteile haben Menschen mit
Booster-Impfung. Ihnen bleiben zusätzliche Testpflichten in vielen
Bereichen erspart. Die Regelungen stoßen auf heftige Kritik.

Düsseldorf (dpa/lnw) - 2G plus gilt in Nordrhein-Westfalen ab
Donnerstag auch in der Gastronomie: Geimpfte und Genesene müssen für
das Essen und Trinken in Restaurants, der Kneipe oder im Café ab dann
auch einen negativen Test vorweisen. Ausgenommen von der zusätzlichen
Testpflicht vor dem Besuch eines Lokals werden allerdings geboosterte
Menschen, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am
Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung für
NRW erklärte. Die Landesregierung setzt damit kurzfristig einen
wesentlichen Punkt der Bund-Länder-Beschlüsse von Freitag gegen die
steil ansteigende Welle mit der Omikron-Virusvariante um. Sowohl von
der Wirtschaft als auch von Patientenschützern kam Kritik.

VERSCHÄRFTE ZUGANGSBESCHRÄNKUNG: Die 2G plus-Regel wird mit der neuen

und bis 9. Februar geltenden Corona-Schutzverordnung ausgeweitet. Die
Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über
einen aktuellen Test verfügen müssen, gilt bisher schon beim Sport in
Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Sie wird ab
auf den Besuch der Gastronomie ausgeweitet, für den dann zusätzlich
ein negativer Schnelltestnachweis nicht älter als 24 Stunden nötig
ist. Ausgenommen von der neuen Beschränkung im Gastronomiebereich ist
das Abholen von Speisen und Getränken. In Freizeitbereichen, wo man
eine Maske tragen könne, bleibe es hingegen bei der 2G-Regel.

KRITIK: Der Branchenverband Dehoga nennt 2G plus unverhältnismäßig,
einen «Quasi-Lockdown». Regionalpräsident Haakon Herbst rechnet mit
gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Gastronomen, die
Existenzängste nähmen zu. Schon die Einführung der 2G-Regel - also
der Ausschluss von Ungeimpften - und die gestiegene Unsicherheit der
Gäste hinterließen «tiefe Spuren» in den Bilanzen. «Große Teile
des
Jahresendgeschäfts sind weggebrochen, Liquidität vielerorts nicht
mehr vorhanden. Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.» Der
Landeschef der Gewerkschaft NGG, Mohamed Boudih, befürchtet ebenfalls
Folgen: «Wenn jetzt aufgrund der 2G plus-Regel noch mehr Gäste einen
Bogen um Hotels, Restaurants und Gaststätten machen, dann ist eine
Ausweitung der Kurzarbeit vorprogrammiert».

GEBOOSTERTE UND GENESENE: Geboosterte Menschen werden in vielen
Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Wer die
Auffrischungsimpfung hat, muss unter anderem im Freizeitsport keinen
Test mehr vorlegen. Diese Erleichterung werde auch für jene gelten,
die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangen drei Monate von
einer Corona-Infektion genesen seien, erklärte Laumann. Sie könnten
wie Geboosterte Sport treiben oder Gaststätten besuchen, ohne einen
zusätzlichen Test machen zu müssen. Die Ausnahmestellung Geboosteter
wird von der Deutsche Stiftung Patientenschutz als falsch kritisiert.
Impfen und Testen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden,
weil das Impfen vor allem Dingen die Person selbst schütze und das
Testen eine wichtige Maßnahme gegen die Weitergabe des Virus sei.

CORONATESTS VOR ORT: Ab Donnerstag reichen vielerorts beaufsichtigte
Selbsttests in NRW. Dort, wo ein Test zu den Zutrittsvoraussetzungen
zählt (3G oder 2G-plus), könne ein Selbsttest unter Aufsicht
durchgeführt werden anstatt einen Testnachweis von offizieller Stelle
vorzulegen. Das gelte etwa beim Betreten eines Fitnessstudios mit
einem Test unter Aufsicht des Empfangspersonals oder beim Sport unter
Aufsicht des Trainers, erläuterte das Gesundheitsministerium des
Landes. Die Aufsichtspersonen könnten allerdings keine Testnachweise
ausstellen, die auch andernorts zum Eintritt berechtigten. Das
könnten weiter nur offizielle Teststellen. Ob und in welcher Form
Tests vor Ort angeboten würden, entscheide der jeweilige Betreiber.

MASKENPFLICHT: Die Ausnahmen von der Maskenpflicht werden nach
Angaben des Gesundheitsministerium wieder reduziert und die
Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies
betreffe insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in
Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen,
sofern für sie keine 3G-Zugangsregelung (geimpft, genesen oder
getestet) oder 2G-Zugangsregelung (geimpft oder genesen) gelte.

QUARANTÄNE: Bei der geplanten Verkürzung von Quarantäne und Isolati
on
nach Corona-Infektionen will das Land die neuen Empfehlungen des
Robert Koch-Instituts (RKI) abwarten. Bis Anfang der nächsten Woche
ist laut dem NRW-Gesundheitsministerium mit der Anpassung der
RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch
würden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche
Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten
Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung
des Landes NRW soll dann den Angaben zufolge im Anschluss erfolgen.