Debatte um Corona-Regeln im Einzelhandel - Branche will Erleichterung

Für Supermärkte oder Drogerien gelten bis auf Schutzmasken bisher
keine Zugangsbeschränkungen. Andere Geschäfte des Einzelhandels
stehen dagegen nur Genesenen oder Geimpften offen. Das stößt in der
Branche auf Unverständnis.

Dresden (dpa/sn) - Die Debatte um das richtige Maß für
Schutzmaßnahmen beim Einkaufen in der Corona-Pandemie hält an.
Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) forderte am Dienstag
pragmatische Lösungen für den Einzelhandel in Sachsen - wie die
Zulassung eines sogenannten 2G-Bändchens. «Der Freistaat muss die
existenzbedrohende Lage des Einzelhandels zur Kenntnis nehmen und in
seiner Corona-Schutzverordnung berücksichtigen.» Das Einkaufen in den
Innenstädten dürfe «nicht zugrunde reguliert» werden.

Jung sprach sich ausdrücklich für eine Bändchen-Lösung aus, wie sie

etwa Frankfurt am Main schon Ende Dezember eingeführt hatte.
Kundinnen und Kunden sollen demzufolge ihren Impf- oder
Genesungsnachweis einmal an einem Kontrollpunkt erbringen und dann
mit einem Bändchen Zugang zu allen Geschäften in der Innenstadt
erhalten. «Das ausdrückliche Verbot einer solchen einfachen und
unternehmensfreundlichen Regelung, wie sie der Freistaat in der
vergangenen Woche ausgesprochen hat, kann ich nicht nachvollziehen»,
kritisierte der Oberbürgermeister.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) schien am Dienstag nicht
abgeneigt. «Im Rahmen der Anträge für die neue Verordnung brachte die

Stadt Leipzig diesen Vorschlag ein. Ich finde, das ist keine
schlechte Variante», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in
Dresden. Manche hätten damit gute Erfahrungen gemacht. Das sei ein
guter Ansatz: «Alles, was zur Erleichterung beitragen kann und
gleichzeitig dem Infektionsschutz dient, wollen wir auch machen.»

Das Kabinett will die neue Corona-Schutzverordnung am Mittwoch
beschließen. Auch der Handelsverband Sachsen hatte die geplanten
Regelungen schon vorab kritisiert. Er forderte eine Aufhebung der
2G-Regel im Einzelhandel und weitere Erleichterungen. Vor allem bei
Unterschreitung von Schwellenwerten in der Pandemie müsse 2G
wegfallen, erklärte der Verband. Buchhandlungen, Blumengeschäfte,
Gartenmärkte und Baumärkte sollten als Geschäfte der Grundversorgung

gelten und wie Supermärkte ohne 2G-Status aufgesucht werden können.

Die AfD im Sächsischen Landtag stieß am Dienstag in das gleiche Horn.
Neben Bekleidungs- und Schuhgeschäften sollten auch Schreibwaren- und
Buchläden sowie Blumengeschäfte von der 2G-Regel befreit werden,
forderte die Abgeordnete Doreen Schwietzer. «Eltern von kleinen
Kindern stehen so vor schier unüberwindbaren Problemen: Monatelang
sollen sie keine Schuhe für ihre wachsenden Kinder kaufen dürfen.
Monatelang soll es keine neuen Hosen geben, und auch der Kauf von
Schulmaterialien gestaltet sich schwierig», argumentierte Schwietzer
und sprach von einer «familienfeindlichen Politik».