Erleichterung für Geboosterte und Impfkampagne für Jugendliche

Mecklenburg-Vorpommern rüstet sich für den erwarteten Anstieg der
Corona-Infektionen durch die Omikron-Variante. Die strengen
Schutzvorschriften bleiben bestehen und die Regierung appelliert, die
Impfangebote zu nutzen. Doch es gibt auch Erleichterungen.

Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern hält an seinen
vergleichsweise strengen Corona-Schutzmaßnahmen fest, lockert für
Menschen mit einer Auffrischungsimpfung aber die Vorschriften. Von
Mittwoch an entfällt für sie beim Besuch von Gaststätten,
Fitnessstudios oder anderen Einrichtungen, für die die 2G-plus-Regel
gilt, generell die Testpflicht. «Das ist eine Erleichterung für alle,
die geboostert sind», sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
(SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Bislang galt
in Mecklenburg-Vorpommern eine Frist von 14 Tagen nach der dritten
Impfung, die nun entfällt.

Die 2G-plus-Regel besagt, dass Zugang nur Geimpfte und Genesene mit
negativem Corona-Test haben oder eben mit der Auffrischungsimpfung.
Dies galt auch für Museen, Kinos oder Theater, die - anders als in
den meisten anderen Bundesländern - in Mecklenburg-Vorpommern derzeit
geschlossen sind. Das Land befinde sich angesichts der Omikron-Welle
in einer bedrohlichen Lage, rechtfertigte die Regierungschefin die
strikten Maßgaben. «Aber klar ist, dass wir unseren Fokus auf den
Kulturbereich haben und diese Einschränkungen nur so lange
aufrechterhalten, wie sie aus unserer Sicht erforderlich sind.»

Schwesig erneuerte angesichts der raschen Ausbreitung der
Omikron-Variante ihren Appell, sich gegen Corona impfen zu lassen.
«Impfen, Boostern ist der Schutz vor schwerer Erkrankung und auch ein
Weg: Umso mehr geimpft und geboostert sind, umso mehr
Lockerungsmöglichkeiten gibt es eben auch.» Im Ländervergleich liegt

Mecklenburg-Vorpommern mit 70,7 Prozent bei den Zweit- und 40,6
Prozent bei den Drittimpfungen im hinteren Drittel.

Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, die Impfangebote
für Jugendliche deutlich auszuweiten, um damit auch die Impfquote
insgesamt zu erhöhen. Während in der Altersgruppe ab 18 Jahre die
Quote bei 81 Prozent liegt, ist sie laut Robert-Koch-Institut bei den
12- bis 17-Jährigen mit 43 Prozent nur etwa halb so hoch. Mit
Familientagen und gesonderten Aktionen solle der Anteil Geimpfter
auch unter den Jüngeren spürbar erhöht werden, betonte Drese.

Die Impfzentren im Land blieben bis Ende 2022 geöffnet. Der Bund habe
die weitere Finanzierung der kommunalen Einrichtungen zugesichert und
auch das Land werde seinen Beitrag leisten. Drese zufolge erhält
Mecklenburg-Vorpommern ausreichend Impfstoff, um jedem ein
Impfangebot machen zu können. Dabei sei allerdings wichtig, dass
nicht nur in Impfzentren, sondern auch in Arztpraxen die Vakzine
entsprechend den Vorgaben eingesetzt werden: Biontech für Menschen
bis 30 Jahre und Moderna für alle Älteren. Schwesig versicherte, dass
jeder, der sich impfen lassen will, innerhalb weniger Tage auch einen
Termin bekomme.

Der Greifswalder Bioinformatiker Lars Kaderali, einer der
wissenschaftlichen Berater der Regierungen in Land und Bund, hob
ebenfalls die Bedeutung eines vollständigen Impfschutzes hervor: «Die
vorliegenden Daten zur Impfung zeigen einen sehr, sehr guten Schutz
vor einem schweren Verlauf, vor Hospitalisierung und vor Tod. Das
gilt noch stärker nach der dritten Impfung.»

Laut Kaderali ist nach dem aktuell eher moderaten Infektionsgeschehen
in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Anstieg der
Ansteckungszahlen zu rechnen. Mit der zunehmenden Ausbreitung der
Omikron-Variante sei mit einer Verdopplung der Zahlen alle vier Tage
zu rechnen. Allerdings zeige sich, dass die neue Virusvariante mit
weniger schweren Krankheitsverläufen einhergehe. «Das ist die gute
Nachricht», sagte Kaderali. Für Entwarnung bestehe dennoch kein
Anlass. Mit der wachsenden Fallzahl nähmen auch die Einweisungen in
Kliniken und auf Intensivstationen wieder zu.

Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts regelte das
Kabinett auch neu, wie die Auslastung der Intensivbetten mit
Corona-Patienten berechnet wird. Basis seien künftig nicht mehr die
im Land für Corona-Patienten reservierten 100 Intensivbetten, sagte
Drese. Künftig würden wieder alle 600 Intensivbetten im Land
herangezogen. Sobald 15 Prozent mit Corona-Patienten belegt seien,
werde die höchste Warnstufe erreicht. Die Bettenauslastung ist eines
von drei Kriterien des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der
Schutzmaßnahmen bestimmt.

Laut Schwesig wurden in der ab Mittwoch geltenden
Corona-Landesverordnung auch die Quarantänevorschriften neu gefasst.
Für Infizierte wurde die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt.

Die Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden vom Bund geregelt.
Die Isolierungszeiten sollen verkürzt werden, damit nicht wichtige
Infrastruktur bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante
zusammenbricht. Als gefährdet gelten neben Krankenhäusern auch
Energie- und Wasserversorgung.