Land ermöglicht längere Arbeitszeiten in kritischer Infrastruktur

Hannover (dpa/lni) - Wegen der Zunahme der Corona-Infektionen lässt
Niedersachsens Landesregierung in Teilen der kritischen Infrastruktur
längere Arbeitszeiten zu. Von Mittwoch an und bis zum 10. April wird
die zulässige Arbeitszeit auf 60 Stunden pro Woche erhöht, außerdem
sind in dieser Zeit Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit möglich,
wie das Sozialministerium am Dienstag mitteilte. Im Schnitt dürfe die
Wochenarbeitszeit 48 Stunden aber weiterhin nicht übersteigen. Die
Mehrarbeit müsse zudem ausgeglichen werden.

Die Verfügung gilt unter anderem für Not- und Rettungsdienste,
Testzentren sowie Energie- und Wasserversorgungsbetriebe. Aber auch
die Beschäftigten in Lebensmittelbetrieben und -geschäften können
betroffen sein, wenn das Infektionsgeschehen in ihrem Betrieb die
Ausnahmen erforderlich macht.

Das Ministerium begründete den Schritt mit der Ausbreitung der
Omikron-Variante des Coronavirus, wegen der personelle Engpässe in
der kritischen Infrastruktur drohten. Mittlerweile gehen demnach mehr
als 85 Prozent der Corona-Fälle in Niedersachsen auf Omikron zurück.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisierte die Regelung. «Der
Personalmangel wird nicht geheilt, indem die verbliebenen
Beschäftigten noch mehr über die Grenzen der eigenen
Leistungsfähigkeit hinaus arbeiten», warnte der Landesvorsitzende
Hans Martin Wollenberg. Auch wenn die Betriebsräte zustimmen müssten
und Mehrarbeit ausgeglichen werde, sei die Ausweitung der
Höchstarbeitszeit ein denkbar schlechtes Signal.

Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, sie wisse um die
Belastungen vieler Beschäftigter und hoffe daher, dass die längeren
Arbeitszeiten möglichst wenig in Anspruch genommen werden müssen.
Innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen dürfe deshalb auch künftig
nicht mehr als acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden, darüber
hinaus müsse es mindestens 15 freie Sonntage im Jahr 2022 geben. Man
müsse jedoch auch auf schwierige Situationen vorbereitet sein, um die
Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.