Anträge für Überbrückungshilfe IV ab sofort möglich

Hamburg (dpa/lno) - Unternehmen mit einem coronabedingten
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent können ab sofort
Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Januar bis März beantra
gen.
Wie bereits bei vorherigen Hilfen werde die Überbrückungshilfe IV
über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
abgewickelt, teilte die Finanzbehörde am Dienstag mit. Sie folge auf
die Überbrückungshilfe III Plus, deren Förderzeitraum Ende 2021
ausgelaufen sei. Die Förderbedingungen seien weitgehend gleich
geblieben. Es gebe jedoch unter anderem großzügigere Regelung des
Eigenkapitalzuschlags, eine Anerkennung von Umsatzeinbrüchen infolge
freiwilliger Schließungen und eine Förderung der Kontrollkosten zur
Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen.

«Seit Beginn der Krise haben wir bereits rund 2,5 Milliarden Euro an
Überbrückungshilfen ausgezahlt», erklärte IFB-Chef Ralf Sommer. Neb
en
diesem großen Zuschussprogramm des Bundes helfe die IFB der Hamburger
Wirtschaft auch mit diversen Kredit- und Beteiligungsangeboten -
unter anderem aus Landesmitteln. «Unser Corona-Schutzschirm mit den
zahlreichen Hilfsprogrammen für die Wirtschaft bleibt auch in diesem
Jahr weiter aufgespannt», betonte Finanzsenator Andreas Dressel
(SPD).

Neben der Überbrückungshilfe IV steht den Angaben zufolge in den
kommenden Tagen auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige mit
coronabedingten Umsatzeinbußen zur Verfügung. Bis Ende März können

Betroffene demnach pro Monat bis zu 1500 Euro an direkten Zuschüssen
erhalten. Antragsberechtigt seien auch kurz befristet Beschäftigte in
den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen

sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.