Mögliche Corona-Verstöße von Ärzten: Landesweit 50 Verfahren

Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen laufen derzeit einem
Zeitungsbericht zufolge rund 50 berufsrechtliche Ermittlungsverfahren
gegen Mediziner in Zusammenhang mit Corona. Wie die «Neue Osnabrücker
Zeitung» (NOZ, Dienstag) berichtet, wird den betroffenen Ärzten zum
Beispiel vorgeworfen, keine Masken zu tragen, falsche Impfnachweise
auszustellen oder Corona komplett zu leugnen. Die Zeitung beruft sich
auf eine eigene Umfrage unter den Ärztekammern in Deutschland. Sie
sind gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende berufsrechtliche
Verfahren einzuleiten, wenn es Hinweise auf ein Fehlverhalten von
Ärzten gibt.

An deren Ende kann laut Ärztekammer Niedersachsen eine Geldstrafe von
bis zu 100 000 Euro verhängt oder lediglich eine Rüge ausgesprochen
werden. Zu Einzelheiten der 50 laufenden niedersächsischen Verfahren
äußerte sich die Kammer nicht. Mit einer Rüge endete laut NOZ ein
Verfahren in Bremen: Ein Arzt hatte nach Angaben der Kammer Corona
und damit verbundene Gefahren geleugnet. In einem weiteren Bremer
Fall ging es demnach um das Ausstellen möglicher
Gefälligkeitsatteste. Die Kammer habe in diesem Fall Strafanzeige bei
der Staatsanwaltschaft gestellt.

Bezogen auf mehr als 43 000 Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen,
handele es sich bei den Beschwerden im Zusammenhang mit der Pandemie
um Einzelfälle, teilte die Kammer in Hannover im Frühjahr mit.