Auf Zeugensuche: Ermittler griffen unrechtmäßig auf Luca-App-Daten zu

Mainz (dpa) - Bei Ermittlungen zu einem Todesfall hat die Polizei
Mainz unrechtmäßig auf Daten von Besuchern einer Gaststätte aus der
Luca-App zugegriffen. Dafür habe keine hinreichende rechtliche
Grundlage bestanden, erklärte die Staatsanwaltschaft Mainz am
Freitagabend auf Anfrage. Die Behörde hatte der Abfrage eigenen
Angaben zufolge zugestimmt. Als Folge seien 21 potenzielle Zeugen
telefonisch kontaktiert worden. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte
sich bei den Betroffenen. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) über
den Fall berichtet.

Die Luca-App soll Restaurantbesitzern und Event-Veranstaltern helfen,
die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte der Besucher
ohne Zettelwirtschaft zu erledigen.

Die Ermittlungen folgten auf den Sturz eines Mannes am 29. November
vergangenen Jahres nach dem Verlassen einer Gaststätte, wie der SWR
berichtete. Der Mann starb demnach einige Tage später an den Folgen.
Mit der Datenabfrage seien Besucher der Gaststätte ausfindig gemacht
worden, um sie als mögliche Zeugen zu gewinnen. Daten aus der
Luca-App dürfen nicht für die Strafverfolgung verwendet werden.

Die Culture4Life GmbH, zu der Luca gehört, teilte mit: «Wir
verurteilen diesen Missbrauch der für den Infektionsschutz erhobenen
Daten der Luca-App.» Fast täglich erreichten das Unternehmen Anfragen
von Polizei und Staatsanwaltschaft zu Daten von Nutzern der App. Sie
würden immer gleich beantwortet - nämlich «dass wir keine Daten
liefern können, weil wir aufgrund des Verschlüsselungskonzepts
technisch keinen Zugriff darauf haben».

Die Daten könnten nur bereitgestellt werden, wenn das jeweilige
Gesundheitsamt und der jeweilige Betrieb in einem Infektionsfall
gleichzeitig ihr Einverständnis erteilten und ihre individuellen
Schlüssel anwendeten, um die Daten zu entschlüsseln, erklärte das
Unternehmen. «Die Daten sind dann nur für das jeweilige
Gesundheitsamt einsehbar.» Im vorliegenden Fall habe wohl das
Gesundheitsamt auf Druck beziehungsweise Bitten der Polizei einen
Infektionsfall simuliert und das Einverständnis des Betriebs auf
Bereitstellung der Daten eingeholt.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zu dem bekanntgewordenen Fall: «Es
wird sichergestellt, dass die entsprechenden Daten nicht weiter
genutzt werden.» Es seien keine weiteren Fälle bekannt, in denen auf
Kontaktdaten der Luca-App zurückgegriffen worden sei. Eine
entsprechende Prüfung sei veranlasst worden. Die Mitarbeiter der
Staatsanwaltschaft würden auf Beachtung der rechtlichen Vorgaben
sensibilisiert, der behördliche Datenschutzbeauftragte sei informiert
und eingebunden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz soll informiert werden.