Was Bund und Länder im Kampf gegen Omikron vorhaben

Berlin (dpa) - Die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland steigt
rasant, Bund und Länder haben am Freitag im Kampf gegen die
Omikron-Welle eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Eine Übersicht:

2G PLUS IN DER GASTRONOMIE: Der Zugang zur Gastronomie bleibt
weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll
für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen
Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test oder der
Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich
sein. Der Booster-Nachweis soll demnach ab dem Tag der
Auffrischungsimpfung gültig sein. Diese erweiterte 2G-plus-Regelung
soll bundesweit gelten und kurzfristig unabhängig von der
Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In einer Reihe von
Bundesländern gilt dies bereits.

2G: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des
Einzelhandels bleibt es bei der 2G-Regel: Man muss also eine Impfung
oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen.
Ausnahmen gelten etwa für Personen, die nicht geimpft werden können.

KÜRZERE QUARANTÄNEZEITEN: Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen
soll es künftig einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben.
Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit,
wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die
neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt
Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren
Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach
zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das
geht allgemein nach sieben Tagen, wenn entweder ein negativer PCR-
oder Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden kann. Für Schülerinnen und
Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die
Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR-
oder Antigenschnelltest beendet werden. Ab wann die neuen Regeln
genau gelten sollen, ist noch unklar.

IMPFUNGEN: Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu
Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das
Coronavirus auf. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und
Zweitimpfung erhalten haben, sollen laut Beschluss «zeitnah» die
Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen. Die Booster-Impfung
vermittele «den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante», heißt

es dazu. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen
verabreicht sein. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung
entschließen konnten, will die Politik noch einmal gezielt
ansprechen.

FFP2-MASKEN: Bund und Länder rufen die Bevölkerung dazu auf, in
geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen
FFP2-Masken zu tragen. Sie seien «besonders wirksam dabei,
Ansteckungen zu verhindern», heißt es dazu im Beschlusspapier. Beim
Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird
das Tragen von FFP2-Masken dringend empfohlen.

IMPFPFLICHT: Bund und Länder halten eine allgemeine Impfpflicht
weiterhin für nötig, um eine hohe Impfquote zu erreichen. «Die Länd
er
gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende
Gesetzgebung vorliegen wird», heißt es dazu im Beschlusspapier.

KRITISCHE INFRASTRUKTUREN: Viele Bereiche der kritischen
Infrastruktur hätten sich auf «einen massiven Personalausfall
vorbereitet» und «ihre Pläne entsprechend angepasst», heißt es im

Beschlusspapier. Bund und Länder gehen davon aus, dass
«pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten»
erforderlich sein werden. Dazu sollen Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz
genutzt werden können.

HOMEOFFICE: Bund und Länder rufen Beschäftigte und Arbeitgeber dazu
auf, die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, in den
kommenden Wochen «verstärkt zu nutzen».

PRIVATE TREFFEN: Die Bevölkerung ist weiterhin dazu angehalten, die
privaten Kontakte deutlich zu reduzieren. Die aktuell geltenden
Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

BARS UND KNEIPEN: Hier wollen die Länder besonders auf die Einhaltung
der Regeln achten, weil dort «aufgrund des direkten Kontakts,
geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko
einer Ansteckung besonders hoch ist», wie es im Papier heißt.

CLUBS UND DISKOTHEKEN: Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben
bis auf Weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen weiterhin verboten.

WIE ES WEITER GEHT: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die
Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen sich am 24. Januar
erneut treffen, um über die Corona-Lage zu beraten.