Gericht bestätigt 2G-Regel für den Einzelhandel in Sachsen

Bautzen (dpa/sn) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen
hat die 2G-Regelung im Einzelhandel bestätigt. Die Pflicht von
Einzelhändlern, die Nachweise Geimpfter und Genesener zu
kontrollieren, sei verhältnismäßig, teilte das Gericht in Bautzen am

Donnerstag mit. Geklagt hatte ein Textileinzelhandelsunternehmen mit
mehreren Filialen in Sachsen, das die Nachweise nicht kontrollieren
wollte. (Az.: 3 B 454/21)

Die Kontrollpflicht sei zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit,
dieser sei jedoch gerechtfertigt, argumentierte das Gericht. Man
könne nicht davon ausgehen, dass sich ohne Kontrolle alle Kundinnen
und Kunden an die Regelung hielten. 2G im Einzelhandel verfolge zudem
einen legitimen Zweck, da es der Funktionsfähigkeit des
Gesundheitssystems diene. Zwar könne man davon ausgehen, dass
Hygienemaßnahmen das Risiko einer Virusübertragung im Einzelhandel
deutlich verringerten. Sie könnten das Risiko aber nicht wie eine
Kontaktvermeidung ausschließen.

Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht bereits die 2G-Regel für
die Gastronomie gestützt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht
hatte 2G im Einzelhandel im Dezember dagegen gekippt.