Warnampel zeigt Rot plus in Rostock - Freizeitbereich eingeschränkt

Rostock (dpa/mv) - Seit Donnerstag gelten in der größten Stadt
Mecklenburg-Vorpommerns nochmals verschärfte Corona-Regeln. Neben den
Weihnachtsmärkten, die ab Donnerstag schließen mussten und deren
Abbau bereits im Gange war, sind weitere Freizeitbereiche betroffen.
So müssen etwa die Innenbereiche von Museen, Ausstellungen, Kinos,
Theatern, Konzerthäusern oder auch Indoorspielplätzen geschlossen
bleiben.

Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Dazu gehören neben den
Weihnachtsmärkten oder ähnlichen Festen etwa Tanzveranstaltungen
sowie geschlossene Gesellschaften in Gaststätten. Auch öffentliche
Sportveranstaltungen oder der öffentliche Betrieb von Schwimm- und
Spaßbädern ist demnach untersagt. Sportveranstaltungen im Profisport
dürfen nur noch ohne Publikum stattfinden.

Schwimm- und Spaßbäder können für begrenzte Gruppen von Vereinen
sowie für geschlossene Schwimmkurs- und -unterrichtsgruppen öffnen.
Dabei gelten jeweils besondere Regeln und Testerfordernisse. Auch
Fitnessstudios können unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung besucht
werden. Ebenso ist Vereinssport unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung
weiter möglich.

Die Stadt war bereits vor einigen Tagen den siebten Tag in Folge auf
der Corona-Stufenkarte rot. Das Land hatte laut Stadt zuletzt auf die
bevorstehende Überlastung des Gesundheitssystems in der Hansestadt
hingewiesen, weshalb wie schon in anderen Landkreisen zuvor nun auch
in Rostock Rot plus gilt.

Zur Wochenmitte lag die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen
binnen einer Woche in der Hansestadt laut dem Landesamt für
Gesundheit und Soziales (Lagus) bei 426,2 (landesweit 424,4). Die
Zahl der Covid-19-Patienten je 100 000 Einwohner und Woche, die in
eine Klinik gebracht werden mussten betrug 4,8 (landesweit 8,4). 19,2
Prozent der Kapazitäten der Intensivstationen galten als ausgelastet
(landesweit 14,6).