Zahl der Aufnahmen von Covid-19-Patienten in Niedersachsen stagniert

Hannover (dpa/lni) - Die Zahl der Neuaufnahmen von Covid-19-Patienten
in den niedersächsischen Krankenhäusern bleibt auf einem relativ
stabilen Niveau. Der sogenannte Hospitalisierungswert, der nun als
Leitindikator zur Bewertung der Corona-Lage im Land herangezogen
wird, lag am Freitagmorgen bei 3,2 - denselben Wert hatte die
Landesregierung auch für Donnerstag genannt. Die Maßzahl gibt die
landesweiten Klinikeinweisungen von Covid-19-Erkrankten je 100 000
Einwohner im Verlauf der jeweils zurückliegenden sieben Tage an.

Die registrierten Neuinfektionen mit dem Coronavirus sanken hingegen.
Laut Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitagmorgen lag die
Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen bei 49,3 - so viele Menschen
pro 100 000 Einwohner steckten sich binnen einer Woche zusätzlich mit
dem Erreger an. Am Vortag hatte der Wert noch bei 51,0 gelegen. Die
landesweite Corona-Auslastung der Intensivstationen nahm den Angaben
zufolge leicht ab: 5,2 (Donnerstag: 5,3) Prozent der Bettenkapazität
auf Intensivstationen waren zuletzt mit Covid-19-Patienten belegt.

Eine Warnstufe wird laut der neuen Corona-Verordnung erreicht, wenn
der Hospitalisierungswert (Krankenhausaufnahmen) und mindestens einer
der beiden anderen Indikatoren (Neuinfizierte und Intensivbetten) die
definierten Schwellenwerte überschreiten. Bei Krankenhauseinweisungen
sind das für die Warnstufen eins bis drei die Werte 6, 8 und 11. Bei
den Neuinfizierten sind es die Werte 35, 100 und 200. Bei den
Intensivbetten lauten die entsprechenden Werte 5, 10 und 20 Prozent.

Eine Warnstufe wird in manchen Fällen vom Land und in anderen vom
Landkreis oder der kreisfreien Stadt ausgerufen, wenn die kritischen
Schwellen für den Hospitalisierungswert und gleichzeitig für einen
der anderen beiden Indikatoren fünf Tage hintereinander überschritten
werden. Was dann im Einzelnen gilt, regelt die neue Verordnung.

Eine Besonderheit gibt es noch: Erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz bei
den Neuinfizierten in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt
den Wert von 50, so gilt dort die 3G-Regel - auch ohne dass der
Hospitalisierungswert den Wertebereich der Warnstufe 1 erreicht. Das
heißt: Der Zutritt zu vielen Lebensbereichen ist dann nur noch für
gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene und Getestete möglich.