Ministerium: Arbeitgeber darf bei Quarantäne Impfstatus abfragen

Der Druck auf Ungeimpfte steigt. Müssen Beschäftigte als
Kontaktperson in Quarantäne, müssen sie ihren Chefs über ihren
Impfstatus Auskunft geben. Und dann geht es womöglich an den
Geldbeutel.

Stuttgart (dpa/lsw) - Ungeimpfte müssen in Deutschland damit rechnen,
Verdienstausfälle wegen einer Corona-Quarantäne ab November nicht
mehr ausgeglichen zu bekommen - aber dürfen Arbeitgeber ihre
Beschäftigen in dem Fall überhaupt fragen, ob sie geimpft sind? Das
Sozialministerium in Stuttgart stellte am Donnerstag klar, dass die
Unternehmen das Recht haben dies zu erfragen. «Der Arbeitgeber darf
das fragen», sagte Uwe Lahl, Amtschef im Ministerium, der Deutschen
Presse-Agentur. «Der Datenschutz muss an der Stelle zurücktreten.»
Das habe das Bundesgesundheitsministerium schon Ende August auch den
Arbeitgeberverbänden mitgeteilt. Die Unternehmer Baden-Württemberg
hatten moniert, diese Frage sei noch offen.

Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die
wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, spätestens vom
1. November an keine Entschädigung vom Staat mehr geben. Greifen soll
dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus
gibt und die sich auch impfen lassen können. Konkret geht es um
Tätigkeitsverbote oder eine Quarantäne, wenn man Kontaktperson von
Corona-Infizierten war oder aus einem Risikogebiet im Ausland
zurückkehrt.

Lahl ist derzeit in Gesprächen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten
Stefan Brink über die Abfrage des Impfstatus. Brink hatte schon vor
kurzem davor gewarnt, privaten Unternehmen die Möglichkeit zu geben,
solche Gesundheitsdaten abzufragen. Der Amtschef im Sozialressort
sieht hier aber kaum Spielraum. «Es wird in Baden-Württemberg keine
datenschutzrechtliche Sonderregelung geben.» Wenn es Bedenken gebe,
sollten sich die Datenschützer in Bund und Ländern erst darüber einig

werden. Da die Impfbereitschaft langsamer zunimmt als nötig, hatte
die Landesregierung schon angekündigt, den Druck auf ungeimpfte
Erwachsene erhöhen zu wollen.

Der Unternehmerverband begrüßte, dass Ungeimpfte künftig nicht mehr
entschädigt werden sollen. «Wir halten das für sehr sinnvoll. Es ist

eine Frage der Solidarität, dass denjenigen, die sich aus freien
Stücken gegen eine Impfung entscheiden, keine Fortzahlung gewährt
wird», sagte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick dem Sender SWR
Aktuell. Er betonte aber auch, dass viele Fragen der Praxis noch
offen seien. So könnten Beschäftigte während einer Quarantäne die
Möglichkeit zur Krankschreibung ausnutzen. «Wir fürchten durchaus
einen gewissen Anstieg von - ich sage mal - nicht ganz korrektem
Verhalten», sagte Dick. So könnten sich Mitarbeiter ohne Impfung
krankschreiben lassen, um die Quarantäne zu umgehen.